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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §285Rechtssatz
Nach herrschender Meinung gilt der Leichnam nicht als Sache (vgl. OGH 6.12.1972, 1 Ob 257/72; 27.10.1999, 7 Ob 225/99k) und stellt die Verfügung darüber einen Akt der Totenfürsorge dar (vgl. VwGH 14.5.2009, 2008/11/0201, mwN). Bereits insofern ist ein Kühlcontainer zur Aufbewahrung von Leichen durch einen Bestatter keine Räumlichkeit zur Aufbewahrung von Waren und Betriebsmitteln iSd § 46 Abs. 3 Z 2 GewO 1994 und insofern nicht von der Anzeigepflicht ausgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040146.L08Im RIS seit
05.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020