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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34Beachte
Rechtssatz
In Zusammenhang mit einem Diebstahl hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Wiederbeschaffung gestohlener Gegenstände nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen kann, wenn es sich um lebensnotwendige Güter handelt (vgl. VwGH 16.12.1998, 96/13/0033, VwSlg 7338 F/1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130016.J03Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021