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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs4 Z1 idF 2012/I/022Rechtssatz
Der in § 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Kaufpreis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130015.J01Im RIS seit
23.06.2020Zuletzt aktualisiert am
23.06.2020