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GewerbesteuerNorm
BAO §32Rechtssatz
Wird ein Unternehmen in der Weise gelenkt, daß es in der Art eines Erwerbsunternehmens eingesetzt, bzw bestimmten Zwecken zugeführt wird (zB Kinderpension uä) und werden hiebei - wenn auch nur kostendeckende - Erlöse erzielt, kann von einer bloßen Vermögensverwaltung nicht mehr die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000748.X02Im RIS seit
22.06.2020Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020