RS Vwgh 1964/10/2 1179/63

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Veröffentlicht am 02.10.1964
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001179.X03

Im RIS seit

19.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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