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EStGNorm
BAO §184Rechtssatz
Nur bei einer formell ordnungsgemäßen Buchführung kann davon gesprochen werden, daß eine nur geringfügige Differenz zwischen erklärtem Umsatz und kalkuliertem Umsatz zur Vornahme einer Schätzung nicht berechtigte (Hinweis E 12.1.1960, 1617/57).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001179.X01Im RIS seit
19.06.2020Zuletzt aktualisiert am
19.06.2020