RS Vwgh 1985/11/8 85/18/0292

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Veröffentlicht am 08.11.1985
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0072 E 28. März 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verschulden am Nichtwahrnehmen eines Verkehrsunfalles ist schon dann anzunehmen, wenn dem Schädiger bei gehöriger Aufmerksamkeit Umstände zu Bewusstsein kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Unfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 16.12.1976, 1418/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180292.X02

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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