Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.05.2020Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §11 Abs1 Z4Rechtssatz
Auf dem Boden der höchstgerichtlichen Rechtsprechung wonach die Ausstellung einer Aufenthaltskarte offenkundig auch losgelöst vom Bestand des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes, welches sie dokumentiert, Rechtswirkungen entfaltet, ist die (analoge) Anwendung der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 69 Abs 1 iVm § 69 Abs 3 AVG rücksichtlich eines nach den Bestimmungen des § 54 NAG geführten niederlassungsrechtlichen Verfahrens rechtens.
Schlagworte
Amtswegige Wiederaufnahme; Aufenthaltsehe; Aufenthaltskarte; Rot-Weiss-Rot-Karte plus; Erschleichung; Irreführungsabsicht; Eheleben; Geschlechtsgemeinschaft; Wohnungsgemeinschaft; Wirtschaftsgemeinschaft; Lebensgemeinschaft; InteressensabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.151.059.15373.2019Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020