Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/21/0128 E 22. August 2019 RS 2Stammrechtssatz
Eine Trennung von einem österreichischen oder in Österreich dauerhaft niedergelassenen Ehepartner ist im Ergebnis nur dann gerechtfertigt, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme insgesamt ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie insbesondere bei Straffälligkeit des Fremden (vgl. VwGH 23.3.2017, Ra 2016/21/0199; VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0271).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180270.L01Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020