Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/11/0074Rechtssatz
Bei einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 letzter Satz VStG für bestimmte räumliche oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens ist es nicht erforderlich, jede einzelne Anordnungsbefugnis anzuführen (vgl. etwa VwGH 28.5.2008, 2008/03/0015, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110073.L07Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020