Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/11/0074Rechtssatz
Entscheidend für die rechtswirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist sein klar abgegrenzter, zu keinen Zweifeln Anlass gebender Verantwortungsbereich, der dann fehlt, wenn die Verantwortlichkeit unterscheidungslos auf mehrere Personen übertragen werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110073.L05Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020