RS Vwgh 1963/2/25 0556/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1963
beobachten
merken

Index

Gerichtsgebühren
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

B-VG Art138
B-VG Art94
GJGebG 1962 §10 Z2

Rechtssatz

Wenn in einem bezirksgerichtlichen Grundbuchsbeschluß unzuständigerweise ausgesprochen wird, daß den bewilligten grundbücherlichen Eintragungen gemäß § 10 Z 2 GJGebG Gebührenfreiheit zukommt, so liegt nichtsdestoweniger eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vor, die nicht nur den Parteien gegenüber unanfechtbar ist, sondern zufolge der Einheit der Staatsverwaltung auch die Verwaltungsbehörde bindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000556.X01

Im RIS seit

15.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten