Entscheidungsdatum
27.03.2019Norm
AsylG 2005 §10Spruch
L504 2182893-2/11E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX auch XXXX , XXXX alias XXXX geb., StA. Libanon, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.10.2018, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 AsylG 2005, §§ 9, 18
BFA-VG, §§ 52 Abs 2 Z 2 u. Abs 9, 46, 55, 53 Abs 1 u. 3 Z 1 FPG idgF, § 13 Abs 2 AsylG idgF, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Herkunftsstaat in Spruchpunkt II des bekämpften Bescheides zu lauten hat: "Libanon".
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrenshergang
Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte am 27.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.
Aus dem unbestritten gebliebenen Verfahrensgang des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes:
"[...]
Sie reisten spätestens am 27.10.2015 gemeinsam mit Ihrem Cousin XXXX Mohammad, geb. XXXX schlepperunterstützt und unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein.
Am selben Tag stellten Sie einen Antrag auf internationalen Schutz § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 und gaben an, den Namen XXXX zu führen, am XXXX geboren zu sein und Staatsangehöriger vom Libanon zu sein.
Bei der Erstbefragung vor der LPD XXXX am 27.10.2015 gaben Sie zu Ihrem Fluchtgrund befragt Folgendes an:
Wir wohnten in Syrien. Aber durch den Krieg wurde unser Haus zerstört. Ich wurde dabei auch am Kopf verletzt. Wir sind dann in den Libanon geflüchtet und haben dort gewohnt. Aber im Libanon gibt es keine Sicherheit. Es gibt dort viele gewaltbereite Terroristen. Ich bekam auch einen Einberufungsbefehl für das syrische Militär. Dort hätte ich unschuldige Menschen töten müssen.
Ihr Verfahren wurde mit 27.10.2015 zugelassen.
Am 01.08.2016 langte ein Abschluss-Bericht von der LPD XXXX wegen Verdacht auf Urkundenunterdrückung (Kennzeichen-Entfremdung) ein.
Am 27.02.2017 langte eine Zeugenvernehmung von der LPD XXXX ein.
Am 03.07.2017 wurde von der LPD XXXX , Stadtpolizeikommando XXXX ein Abschluss- Bericht wegen Verdacht auf Körperverletzung und Verhängung eines Waffenverbotes übermittelt.
Am 01.08.2017 wurde von der LPD XXXX , Stadtpolizeikommando XXXX ein Abschluss-Bericht wegen Verdacht auf gefährliche Drohung übermittelt.
Am 21.08.2017 wurde eine Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft XXXX übermittelt.
Am 06.09.2017 wurden Sie beim BFA, Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX , einvernommen, wobei Sie im Wesentlichen Folgendes Angaben:
(...)
[...]
F.: Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung oder sonst in Therapie und nehmen Sie zurzeit Medikamente ein?
A.: Nein, ich bin gesund und nehme keine Medikamente.
F.: Haben Sie nunmehr Identitätsdokumente (Reisepass, Inlandspass) vorzulegen?
A.: Nein.
F.: Haben Sie irgendwelche anderen Dokumente oder Beweismittel, die Sie vorlegen können?
A.: Nein.
F.: Wo befindet sich Ihr Reisepass?
A.: In der Türkei, der Reisepass wurde mir vom Schlepper abgenommen.
F: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass Sie irgendwelche Dokumente vom Libanon nachreichen können?
A: Ich kann mit meiner Mutter Kontakt aufnehmen. Sie kann mir dann per WhatsApp von meinem libanesischen PA eine Kopie schicken.
Sie werden ersucht, dass Sie innerhalb von 2 Wochen per Post Ihren Personalausweis nachreichen.
Ich werde mit meiner Mutter gleich Kontakt aufnehmen.
F.: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?
A.: Ich heiße XXXX , geb. XXXX in XXXX , Libanon geboren. Ich habe 8 Jahre die Schule in XXXX besucht. Ich habe bei einer Fensterherstellungsfirma 2 Jahre bis zu meiner Ausreise gearbeitet.
F.: Wann war Ihr letzter Arbeitstag in der Heimat?
A.: Ich weiß es nicht.
F.: Haben Sie gekündigt?
A.: Ja. Ich habe mit meinem Bruder telefoniert, er war bereits in Österreich. Er sagte ich solle auch kommen, dann habe ich gekündigt und bin ausgereist.
F: Wo haben Sie gelebt? Wie lautet die Adresse?
A: XXXX , Libanon.
F.: Welche Verwandte leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)
A: Mein Vater heißt XXXX , meine Mutter heißt XXXX - Alter unbekannt 2 Brüder: Kaid, ca. 10 Jahre, 2 Schwestern: Nura, ca. 22 Jahre und Zahra, 8 Jahre. Meine gesamte Familie sind libanesische Staatsangehörige.
F: Wo wohnen Ihre Eltern?
A: XXXX , Libanon.
F: Wohnen Ihre Geschwister bei Ihren Eltern?
A: Die ältere Schwester ist verheiratet und die jüngeren Geschwister leben bei den Eltern.
F: Wo wohnt Ihr Bruder Mohamed?
A: In XXXX . Er ist vor mir aus dem Libanon ausgereist. Er hat sich als Syrer ausgegeben und deswegen hat er einen positiven Asylbescheid bekommen. Nachdem herauskam, dass er aus dem Libanon ist, wurde ihm der Asylbescheid entzogen.
Nachgefragt: Ich habe nicht viel Kontakt mit meinem Bruder, ich weiß den derzeitigen Verfahrensstand nicht.
F: Sind Sie traditionell und standesamtlich verheiratet?
A: Nein.
F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: Araber.
F: Welche Religion haben Sie?
A: Muslime (Sunnit).
F: Welche Sprachen sprechen Sie?
A: Arabisch und ein wenig Deutsch.
F.: Wann genau haben Sie sich entschlossen, dass Sie Ihr Heimatland verlassen?
A.: Keine Ahnung.
F.: Wann haben Sie Ihr Heimatland tatsächlich verlassen?
A.: Keine Ahnung. Meine Mutter weiß es aber.
F.: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?
A.: Bei meinen Eltern in XXXX .
F.: Schildern Sie kurz Ihre Ausreise.
A.: Ich bin legal vom Flughafen Beirut nach Istanbul geflogen. Meine Mutter hat mir das Flugticket gekauft und auch bezahlt.
F: Was war Ihr Zielland?
A: Deutschland.
Nachgefragt: Obwohl mein Bruder in Österreich war, wollte ich nach Deutschland reisen.
F: Sind Sie alleine ausgereist?
A: Ich bin vom Libanon bis nach Österreich mit meinem Cousin gereist.
F: Wie heißt Ihr Cousin?
A: Er heißt XXXX Mohammad. In Wien, ich habe keinen Kontakt mit ihm. Wir haben am Anfang gemeinsam gewohnt. Mit dem Onkel, Cousin, Bruder und ein Freund. Nachdem Onkel inhaftiert wurde, sind wir wo anders hin übersiedelt.
F: Haben Sie mit Ihrem Onkel noch Kontakt?
A: Nein.
Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit "Ja" oder "Nein". Sie haben später noch
die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:
F: Sind Sie vorbestraft oder waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland?
A: Nein. Ja. Ja.
F: Haben Sie sich im Libanon politisch bzw. religiös betätigt?
A: Nein.
F: Haben sich Familienangehörige im Libanon politisch/religiös betätigt?
A: Nein.
F: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses bzw. Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit irgendwelche Probleme?
A: Nein.
F: Haben Sie im Libanon Kontakt mit Islamisten gehabt?
A: Nein.
F: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?
A: Nein.
F: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte...)
A: Nein.
F: Sind Ihre bisher in der Erstbefragung geschilderten Fluchtgründe aufrecht?
A: Ja.
F.: Schildern Sie nochmals die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß.
Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor österreichischen Behörden falsche Angaben gemacht haben oder sollte es zu sonstigen Ungereimtheiten gekommen sein, so werden Sie aufgefordert, dies jetzt bekannt zu geben.
Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.
A.: Ich bin aus dem Libanon ausgereist, weil ich dort nicht mehr leben wollte. Weil mein Bruder und ich haben Soldaten geschlagen und deswegen haben wir 2 Jahre bedingt bekommen. Das ist ca. 3 Jahre her. Das war kurz vor meiner Ausreise. Mein Bruder hatte ein Auto und das war ohne Kennzeichen. Wir haben einen Polizisten geschlagen und keinen Soldaten. Die Polizei hat meinen Bruder aufgehalten und wollte ihm das Auto wegnehmen, weil wir kein Kennzeichen hatten. Mein Bruder hat mich angerufen und ich fuhr hin und dann haben wir auf die Polizei eingeschlagen.
Die Polizei hat meinen Bruder mitgenommen und ich konnte davonlaufen. Die Polizei sind zu meiner Mutter gefahren und haben ihr einen Haftbefehl für mich und meinen Zwillingsbruder Mohammad gegeben. Es ist aber dann nichts mehr von der Polizei gemacht worden und ich konnte weiterhin ohne Probleme im Libanon leben. Anmerkung:
AW hat Verständigungsschwierigkeiten. Die EV wird nur mehr in seiner Muttersprache weitergeführt.
Ich war arbeiten, mein Bruder hat mich um Hilfe ersucht. Ich bin gleich hingefahren. Ich sah, dass die Polizei auf meinen Bruder eingeschlagen hat und ich habe natürlich nicht zuschauen können und habe auch auf die Polizei eingeschlagen. Es kam dann auch ein Freund dazu. Dann sind der Freund und ich geflohen und mein Bruder wurde festgenommen.
Ich bin zu meiner Schwester. Ich rief meine Mutter an und erzählte ihr was vorgefallen ist. Ich war bei meiner Schwester bis meine Mutter ein Flugticket besorgt hat und dann bin ich ausgereist.
F.: Haben Sie sämtliche Gründe, warum Sie die Heimat verlassen haben, vollständig geschildert.
A.: Ja.
Es wird rückübersetzt. ASt wird aufgefordert genau aufzupassen und sofort bekannt zu geben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. er noch etwas zu ergänzen hat.
Nach erfolgter Rückübersetzung gibt ASt an:
Es wurde alles korrekt niedergeschrieben.
F: Sie haben angegeben, dass Ihr Bruder Mohammad vor Ihnen ausgereist ist und jetzt geben Sie an, dass Sie nach diesem Vorfall gleich ausgereist sind. Was sagen Sie dazu?
A: Die Polizei hat meinen Bruder mitgenommen. Mein Onkel hatte Kontakte bei der Polizei, sie haben ihn dann frei gelassen bis zur Gerichtsverhandlung. Er ist dann gleich ausgereist.
Nachgefragt: Nach 2 Tagen ist er ausgereist. Er ist auch mit dem Flugzeug legal ausgereist.
F: Wie lange wohnten Sie noch bei Ihrer Schwester vor Ihrer Ausreise?
A: Ca. 3 Monate blieb ich bei meiner Schwester. Nachgefragt: Ich habe mit meinem Schwager gearbeitet. Er hat bei einer Putzmittelfirma gearbeitet. Dort habe beim Aus- und Einladen der Putzmittel geholfen.
F: Hat die Polizei bei Ihrer Mutter noch einmal nachgefragt, wo Sie sind?
A: Ja, 2mal. Meine Mutter sagte, dass beide Kinder ausgereist sind.
F: Aber ist es nicht normal, dass man von der Polizei eine Strafe bekommt, wenn man ohne Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße fährt?
A: Doch, mein Bruder ist bei der Polizei mit Freunden vorbeibeigefahren und hat sie provoziert. Sie haben im Auto Alkohol getrunken. Mein Bruder wollte die Polizei mit Geld bestechen.
Nachgefragt: Ich bin ca. 1/2 Stunde von der Arbeit dort hingefahren und sah wie die Polizei auf meinen Bruder einschlägt.
F: Warum ist Ihr Cousin gemeinsam mit Ihnen ausgereist?
A: Er ist mitgefahren, weil sein Onkel väterlicherseits bereits in Österreich war. Nachgefragt: Sein Vater ist verstorben.
F: Haben Sie Ihren regulären Militärdienst abgeleistet?
A: Nein.
F: Haben Sie einen aktuellen Einberufungsbefehl zum Militärdienst?
A: Nein.
Vorhalt: Bei der Erstbefragung haben Sie angegeben, dass Sie einen Einberufungsbefehl vom syrischen Militär bekommen haben. Möchten Sie dazu etwas angeben?
A: Ja, aber ich habe keine syrische Staatsbürgerschaft. Ich weiß nicht mehr, warum ich das angegeben habe. Bei meinem Cousin war das so ähnlich, er hat das auch so angegeben. Ich habe einen syrischen Einberufungsbefehl bekommen.
F: Wo befindet sich Ihr Einberufungsbefehl von Syrien. Können Sie den Einberufungsbefehl vorlegen?
A: Der ist bei meiner Mutter. Ja, ich werde mit meiner Mutter sprechen.
Sie werden ersucht, dass Sie den Einberufungsbefehl auch innerhalb von 2 Wochen vorlegen.
F: Wissen Sie, warum Sie vom syrischen Militär einen Einberufungsbefehl erhalten haben?
A: Ich weiß es nicht.
Nachgefragt: Der ist per Post zugestellt worden. Meine Mutter wurde angerufen, dass sie den Einberufungsbefehl bei der Post abholen soll.
F: Wann wurde dieser zugestellt, wann hätten Sie einrücken müssen?
A: Das war vor dem Vorfall, dass mein Bruder und ich hätten einrücken müssen. Nachgefragt: Es gab keine Sanktionen. Meine Mutter sagte, es macht keinen Sinn. Ich bekam auch keinen 2. Einberufungsbefehl mehr.
F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in den Libanon?
A: Ich werde sicher inhaftiert. Ich würde wieder einen EB für Syrien bekommen.
Nachgefragt: Weil wir an der Grenze zu Syrien wohnen, in XXXX .
F: Sie bekamen vor Ihrer Ausreise aus dem Libanon auch keinen 2. Einberufungsbefehl, warum befürchten Sie, dass Sie jetzt einen bekommen könnten.
A: Ich weiß es nicht, aber ich glaube schon, dass ich einen bekomme.
Anmerkung: 10 Minuten Pause -
Lebensgefährtin hat im Parteienverkehr eine Freundin getroffen und kommt nicht mehr zur EV mit!
Vorhalt: Sie haben bei Ihrer Erstbefragung angegeben, dass Sie in Syrien wohnten und durch den Krieg ihr Haus zerstört worden wäre und Sie am Kopf verletzt wurden.
Möchten Sie dazu etwas angeben?
A: Nein, wir haben in Syrien nicht gelebt. Mein Cousin hat das nur angegeben. Sie sagten, ich solle mich auch als Syrer ausgeben, aber ich wollte das nicht.
F.: Haben Sie Verwandte in Österreich? Wenn ja, welche und wo wohnen diese? Wie gestaltet sich der Kontakt zu diesen?
A: Meinen Bruder, meinen Onkel und meinen Cousin.
Mit meinem Bruder habe ich hin und wieder Kontakt, mit meinem Onkel und Cousin habe ich keinen Kontakt mehr.
F.: Wenn keine aufrechte Ehe besteht, leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und Wohnort des Lebenspartners?
A.: Ja, meine Lebensgefährtin ist heute mit mir mitgekommen. Ich habe sie im
Dezember 2016 kennen gelernt und seitdem wohne ich dort. Meine Lebenspartnerin hat einen 2jährigen Sohn namens XXXX .
F.: Haben Sie Deutschkurse besucht bzw. positive Prüfungen abgelegt?
A.: Nein, ich habe Deutsch von meiner Lebenspartnerin gelernt.
F.: Haben Sie in Österreich eine Schule besucht bzw. eine Ausbildung genossen? Wenn ja, welche und wie lange?
A.: Nein.
F: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft hier in Österreich vor? Wie haben Sie vor Ihren Lebensunterhalt zu verdienen?
A: Ich möchte alles arbeiten.
F: Wie schaut Ihr Tagesablauf in Österreich aus?
A: Wir gehen gemeinsam spazieren.
F.: Haben Sie in Österreich Freunde bzw. Bekannte (Namen, Staatsangehörigkeiten).
A.: Ja, Nachbarn, Heli, er ist schon ein älterer Mann. Ich helfe ihm manchmal.
F.: Sind Sie in einem Verein aktiv tätig? Wenn ja, wo und wie lange? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?
A.: Nein.
F.: Gehen Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach? Wenn ja, wo und wie lange? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?
A.: Nein.
F.: Sind Sie in Österreich mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
A.: Nein.
Vorhalt: Es liegt der Behörde ein Bericht wegen Gefährlicher Drohung, Verdacht auf Körperverletzung, Waffenverbot und Verdacht auf Urkundenunterdrückung gemeinsam mit Ihrem Onkel vor. Möchten Sie dazu etwas angeben?
A: Vielleicht, weil ich bei meinem Onkel gelebt habe, was genau Sache war, das weiß ich nicht. Von einem Streit weiß ich nichts, nicht ein einziges Mal. Ich weiß nicht, warum ich ein Waffenverbot habe. Wahrscheinlich, weil sie meinen Onkel mit Waffen erwischt haben.
F: Wissen Sie, wo sich Ihr Onkel derzeit befindet?
A: Er ist in XXXX im Gefängnis inhaftiert.
Der Ländervorhalt wird dem Antragsteller ausgehändigt und eine Stellungnahmefrist von 2 Wochen (einlangend bei der Behörde) wird vereinbart.
F.: Sind Sie mit amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes einverstanden?
A.: Ja.
F.: Wenn seitens des BFA eine Rückkehrentscheidung (ev. mit Einreiseverbot) erlassen wird, besteht ein Interesse an freiwilliger Ausreise? Wenn ja, dürfen Ihre Daten an die Organisationen der Rückkehrhilfe weitergegeben werden?
A.: Nein.
F.: Ich beende jetzt die Befragung. Hatten Sie Gelegenheit alles vorzubringen, was Ihnen wichtig erscheint oder wollen Sie noch etwas hinzufügen?
A.: Es passt, ich habe alles gesagt.
F.: Haben Sie die Dolmetscherin während der gesamten Einvernahme einwandfrei verstanden?
A.: Ja.
F.: Es wird Ihnen nunmehr die Niederschrift rückübersetzt und Sie haben danach die Möglichkeit noch etwas richtig zu stellen oder hinzuzufügen.
Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.
F.: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert?
A.: Es ist alles in Ordnung.
(...)
Am 10.10.2017 brachten Sie Ihren Personalausweis/Auszug aus dem Personalregister persönlich beim BFA, Außenstelle XXXX ein.
Am 22.11.2017 langte die Dokumentenuntersuchung beim BFA ein.
Am 23.11.2017 übermittelte die LPD XXXX einen Abschluss-Bericht wegen Verdacht auf Suchtmittelgesetz § 28a/1 von Ihnen und Ihrer Lebensgefährtin XXXX XXXX .
Mit Bescheid vom 27.11.2017 wurde Ihr Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen und es wurde eine Rückkehrentscheidung in den Libanon erlassen.
Mit Beschluss vom 24.04.2018, Zl. L504 2182893-1/6E, hat das BVwG den Bescheid behoben und die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen.
Mit Schreiben vom 20.06.2018, GZ: XXXX , teilte das Landesgericht XXXX mit, dass wegen § 28 (1) 5. Fall SMG Anklage wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen erhoben wurde.
Mit Schreiben vom 17.07.2018, GZ: XXXX , teilte das Landesgericht XXXX mit, dass Sie wegen § 28 (1) 5. Fall SMG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 14 Monaten, 3 Monate bedingt, rechtskräftig am 20.07.2017 verurteilt wurden. Gemäß § 43a Abss 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe im Ausmaß von 11 (elf) Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen, sodass der zu vollziehende Strafteil 3 (drei) Monate beträgt.
Mit Schreiben vom 17.07.2018, GZ: XXXX , teilte das Landesgericht XXXX mit, dass Ihre Lebensgefährtin Frau XXXX wegen § 28 (1) vierter und fünfter Fall SMG, der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs.1, 105 Abs.1 StGB, des versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt nach §§ 15 Abs. 1, 269 Abs. 1 dritter und vierter Fall StGB und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten, rechtskräftig verurteilt wurde. Gemäß § 43a Abs. 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe im Ausmaß von 14 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen, sodass der zu vollziehende Strafteil 4 (vier) Monate beträgt.
Mit Verfahrensanordnung vom 14.08.2018, von Ihnen übernommen am 16.08.2018, wurde Ihnen gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 der Verlust Ihres Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet mitgeteilt. Die Aufenthaltsberechtigungskarte weiß gem. §51 AsylG (Nr. XXXX ) wurde am 16.08.2018 durch die PI XXXX abgenommen.
Am 11.09.2018 wurden Sie beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion OÖ, Außenstelle XXXX , im Beisein eines Dolmetschers der Sprache Arabisch niederschriftlich einvernommen. Die wesentlichen Passagen dieser Einvernahme gestalten sich dabei wie folgt:
(...)
LA: Der anwesende Dolmetscher ist als Dolmetscher für die Sprache Arabisch bestellt und beeidet. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?
VP: Ja, ok, kein Problem.
Die Verfahrenspartei wird darauf hingewiesen, dass sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann.
LA: Haben Sie ein Handy?
VP: Nein.
LA: Welche Sprachen sprechen Sie?
VP: Arabisch und Deutsch. Nachgefragt: Deutsch nicht perfekt.
LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstige Einwände gegen die anwesenden Personen vor?
VP: Nein.
LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?
VP: Ja.
LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
VP: Gut.
LA: Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente?
VP: Nein.
LA: Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und nicht an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergeleitet werden.
VP: Ok.
(...)
LA: Es kann sein, dass ich Ihnen heute Fragen stelle, die Sie nicht beantworten können. Bitte geben Sie in so einem Fall keinesfalls "irgendeine" Antwort, sondern sagen Sie wahrheitsgemäß, dass Sie diese Frage nicht beantworten können (z.B. weil Sie die Antwort nicht wissen oder Ereignisse vergessen haben, etc.). Es ist nicht erforderlich, dass Sie für alle Fragen Antworten finden, sondern dass Sie immer bei der Wahrheit bleiben. Verstehen Sie das?
VP: Ich verstehe das.
LA: Werden Sie im gegenständlichen Verfahren vertreten?
VP: Nein.
LA: Verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher einwandfrei?
VP: Ja.
LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
VP: Ja.
LA: Wurden diese korrekt protokolliert und Ihnen auch rückübersetzt?
VP: Ehrlich gesagt war der Dolmetscher bei der Erstbefragung ein Hurensohn. Er hat schlampig übersetzt.
Anmerkung: Es wird rückgefragt ob der VP wirklich Hurensohn sagte. VP bejahte.
LA. Haben Sie bei der Erstbefragung die Wahrheit gesagt?
VP. Ja.
LA. Was haben Sie in der Erstbefragung als Fluchtgrund angeben?
VP. Ich weiß nicht mehr. Der Dolmetscher war ein Kurde aus dem Irak.
LA. Haben Sie den Dolmetscher in der Erstbefragung verstanden?
VP. Er hat hocharabisch gesprochen und nicht den Dialekt. Ich habe gesagt, dass ich ihn nicht verstehe. Die Dame in St. Pölten hat gesagt, dass ich bei der Zweitbefragung vielleicht meinen Aufenthaltstitel bekomme.
LA: Am 06.09.2017 wurden Sie bereits in der BFA Außenstelle XXXX zu Ihrem Asylantrag einvernommen. Haben Sie dort der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
VP. Ich kann mich nicht erinnern.
Anmerkung: Die VP lacht.
LA: Verstehe ich das richtig, dass Sie sich nicht erinnern können ob Sie vor etwa einem Jahr bereits eine Einvernahme vor dem BFA in XXXX hatten?
VP. Ich kann mich nicht erinnern. Vielleicht habe ich eine Einvernahme gehabt.
Anmerkung: Der VP wird mitgeteilt, dass er am 06.09.2017 eine Einvernahme vor dem BFA Außenstelle XXXX hatte. Die VP hat in seinen Unterlagen den Bescheid des BFA vom 27.11.2017 mit. In diesem Bescheid wird der VP gezeigt, dass angeführt ist, dass er am 06.09.2017 eine Einvernahme hatte.
LA: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in Österreich vor?
VP. Ich brauche Papiere, dass ich arbeiten kann. Ich habe ein Kind und jetzt bekomme ich noch ein Kind.
LA: Haben Sie Beweismittel oder Unterlagen, die Sie heute vorlegen möchten?
VP: Ja.
VP legt in Kopie eine Geburtsurkunde seines Kindes, Anerkennung der Vaterschaft und eine Bestätigung Frauenarzt vor.
Die Kopien werden dem Akt beigelegt.
LA: Haben Sie Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis) die Sie zur Vorlage bringen können?
VP: Der Reisepass ist beim Übertritt übers Meer ins Wasser gefallen.
LA: Wie heißen Sie, wo und wann sind Sie geboren? (Geburtsdatum auch in afghanischer Zeitrechnung)
VP: Ich heiße XXXX , ich bin am XXXX in XXXX .
Anmerkung: Der VP wird eine Karte des Libanons vorgelegt und gebeten sein Geburtsort zu zeigen. Er schaut auf der Karte und findet nicht auf Anhieb ein Ort. VP meint er hat nicht direkt in XXXX gelebt.
Vorhalt: In der Übersetzung ist der 02.08.1997 vermerkt. Es wird der Personalausweis dem Dolmetsch vorgelegt und gebeten das Geburtsdatum abzulesen. Dolmetsch gibt an, dass 02.08.1997 vermerkt ist. Wie kommen Sie darauf, dass Sie am 20.09.1997 geboren sind?
VP: Ich kann nicht lesen und schreiben, das was im Dokument steht stimmt.
LA: Welcher Religion, Volksgruppe und Staatsangehörigkeit gehören Sie an?
VP: Ich bin Moslem-Sunnit, Araber und StA. Libanon
LA: In welchem Land werden Sie verfolgt?
VP: Im Libanon.
LA: Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer und Mailadresse an.
VP: Ich kenne meine Emailadresse nicht. Das Handy ist bei meiner Frau.
LA: Unter welchen Lebensumständen sind Sie aufgewachsen? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen sind, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?
VP: Ich bin bis zur 5. Klasse in die Schule gegangen und dann habe ich abgebrochen. Danach habe ich als Auto-Mechaniker gearbeitet. 2 Jahre habe ich als Automechaniker gearbeitet. Dann bin ich in die Türkei geflüchtet. Nachgefragt weiß ich nicht wann ich in die Türkei geflüchtet bin.
LA. In der Erstbefragung ist als zuletzt ausgeübter Beruf Arbeiter (Glaser) vermerkt. Was sagen Sie dazu?
VP. Ich bin als Mechaniker zu meinem Bruder gegangen, weil mein Bruder als Glaser tätig. Ich habe dann bei ihm mitgearbeitet.
Anmerkung: VP antwortet in Deutsch "Stimmt eh"
LA. Weiter wurde vermerkt, dass von 2003 bis 2008 in XXXX die Schule besucht haben. Stimmt das?
VP: Ja, das stimmt, in XXXX .
LA: Womit haben Sie in Ihrem Heimatland bisher Ihren Lebensunterhalt bestritten?
VP: Von meinem Vater und ich habe gearbeitet. Ich habe dann mein Geld selber verdient.
LA: Über welche Berufsausbildung verfügen Sie?
VP: Ich habe sehr viel gearbeitet, ich bin Libanese. Nachgefragt:
ich habe im Garten gearbeitet, Transport-Übersiedlung geholfen, ich habe auch bei meinem Schwager in einem Geschäft gearbeitet.
Nachgefragt: Alles zusammen habe ich etwa 5 Jahre gearbeitet.
LA: Was haben Sie im Monat verdient?
VP: Es kommt drauf an was ich gearbeitet habe. Wenn ich 5 bis 6 Kleintransporter am Tag beladen habe, habe ich etwa 20 bis 30 Euro bekommen.
LA: Aus welcher Provinz, Distrikt, Stadt (Stadtviertel) kommen Sie?
VP: Ich komme aus der Nähe von XXXX .
LA: Wie weit ist XXXX von XXXX entfernt.
VP: Etwa eine halbe Stunde entfernt. Nachgefragt: XXXX befindet sich Richtung syrischer Grenze.
LA: Haben Sie immer an dieser Adresse gewohnt?
VP: Ja.
LA: Wann sind Sie ausgereist?
VP: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern.
LA: Wissen Sie Ihre genaue Wohnadresse?
VP. In der Nähe des Hotels XXXX .
LA: Wie sind Sie aus dem Libanon ausgereist?
VP: Ich bin nach Tripolis mit einem kleinen Bus. Dann mit einem Schlauchboot bis in die Türkei.
LA. Wie ging die Reise von Tripolis weiter?
VP: Von Tripolis ging es mit dem Schlauchboot in die Türkei.
Vorhalt: In der Einvernahme am 06.09.2017 gaben Sie an, dass Sie mit dem Flugzeug von Beirut nach Istanbul geflogen sind. Was sagen Sie?
VP: Ich weiß es nicht. Nachgefragt: ich kann mich nicht erinnern, dass ich mit dem Flugzeug gereist wäre und ich kann mich auch nicht erinnern.
LA. Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?
VP: Die letzte Nacht habe ich bei meinen Eltern verbracht.
LA: Sind Sie legal oder illegal aus Ihrem Herkunftsland ausgereist?
VP: Ich bin legal mit einem Reisepass ausgereist. Ich habe den Reisepass am Weg von Türkei nach Griechenland verloren.
LA: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf?
VP: Seit etwa 3 Jahren.
LA: Wie sind Sie eingereist?
VP: Ich bin mit den Massen mitgegangen.
LA: Haben Sie in einem anderen Land außer Österreich um Asyl angesucht?
VP: Nein.
LA: Hatten Sie jemals einen Aufenthaltstitel außerhalb des Asylverfahrens? Verfügen Sie über sonstige Aufenthaltstitel in Österreich?
VP: Nein.
LA: Warum sind Sie nach Österreich gereist bzw. was war das Ziel Ihrer Reise?
VP: Der Grund war, weil mein Onkel mütterlicherseits in Österreich ist.
LA: Wie lief ein durchschnittlicher Tag in Ihrem Heimatland ab?
VP: Von der Arbeit nach Hause und von zuhause in die Arbeit. Samstag und Sonntag frei.
LA. Haben Sie am Freitag gearbeitet?
VP. Ja.
LA: Hielten Sie sich an den Ramadan?
VP. Nein.
LA. Hatten deswegen irgendwelche Probleme?
VP. Warum, wieso. Nein.
LA: Wann genau haben Sie sich dazu entschlossen, dass Sie Libanon verlassen?
VP: Nachdem mein Bruder ausgereist ist, wir sind Zwillinge.
LA: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?
VP: Bei meinen Eltern.
LA: Schildern Sie Ihre Ausreise und den Reiseweg?
VP: Ich bin von XXXX bis nach Beirut mit einem kleinen Bus gereist. In Beirut bin ich umgestiegen Richtung Tripolis. Ich habe auf Leute gewartet die andere Leute schleppen. Ich habe in meinem Reisepass einen Ausreisestempel aus dem Libanon erhalten. Von Tripolis über das Meer in die Türkei. Wir sind dann nach Istanbul gegangen. In Istanbul ist dann der Schlepper gekommen. Dann von Istanbul nach Griechenland. Ungarn.
LA: Sind Sie mit Hilfe eines Schleppers von Ihrem Heimatstaat nach Österreich gereist?
VP: Ja.
LA. Welche Länder durchreisten Sie in Europa?
VP. Kein einziges Land.
LA. Wie sind Sie dann von Griechenland kommen nach Österreich gekommen?
VP. Ich weiß es nicht, ich kenne die Namen der Länder. In Griechenland haben Sie mir ein Papier gegeben, dass ich das Land verlassen muss.
LA: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?
VP: So etwa 5000 Euro.
LA: Sind Sie die ganze Strecke mit einem Schlepper gereist?
VP: Nicht immer mit demselben Schlepper. Über das Wasser mit dem Schlepper. Den Rest bin ich alleine gereist.
LA: Wer hat die Reise organisiert?
VP: Meine Eltern.
Vorhalt: In der Erstbefragung gaben Sie an, dass Ihr Cousin die Reise organisiert hat. Was sagen Sie dazu?
VP: Mein Cousin ist mitgereist. Nachgefragt. Er hat es nicht organisiert, er ist nur mitgereist.
LA: Was war Ihr Zielland?
VP. Österreich.
Anmerkung: VP lacht.
VP. Ich wollte weiter nach Deutschland, ich habe Kinder bekommen, deswegen bin ich Österreich geblieben.
Vorhalt. In der Einvernahme am 06.09.2017 gaben Sie an, dass obwohl Ihr Bruder in Österreich ist, sie weiter nach Deutschland reisen wollten. Was sagen Sie dazu?
VP: Ja, stimmt eh.
Vorhalt. Es liegen einige Widersprüche zwischen der Erstbefragung, Einvernahme am 06.09.2017 und der heutigen Einvernahme vor. Sie werden auf Ihre Mitwirkungspflicht und wahrheitsgemäße Angaben im Asylverfahren hingewiesen. Was sagen Sie dazu?
VP: Das war schon lange her, ich kann mich nicht mehr erinnern, was ich gesagt habe.
LA: Woher stammte das Geld für den Schlepper?
VP: Das war mein eigenes erspartes Geld.
LA: Sind Sie verheiratet, leben Sie in einer Partnerschaft?
VP: Ich habe eine Lebensgefährtin, wir leben zusammen. Wir sind nicht verheiratet.
LA: Wie heißt Ihr Lebensgefährtin und wann ist sie geboren?
VP: XXXX , ich weiß nicht wann sie geboren ist. Nachgefragt: CA. 25 oder
26 Jahre alt.
LA: Welche Staatsangehörigkeit XXXX ?
VP: Österreichisch.
LA: Wann und wo haben Sie sich kennen gelernt?
VP: Sie ist eine Freundin von der Frau meines Onkels.
LA. Die Frage wurde von Ihnen nicht beantwortet. Wann und wo haben Sie sich kennen gelernt?
VP. Bei meinem Onkel in XXXX vor etwa 3 Jahren.
LA: Haben Sie Kinder?
VP: Ja.
LA: Wann und wo sind Ihre Kinder geboren, wie sind die vollständigen Namen und Geburtsdaten Ihrer Kinder?
VP: Ich habe einen Sohn XXXX , vor 4 Monaten in XXXX geboren. Meine Frau ist wieder schwanger.
LA. War das geplanter Kinderwunsch?
VP. Ja. Sie hat bereits ein Kind von einem anderen Mann.
LA. Wie alt ist dieses Kind?
VP. Ihr Sohn ist drei Jahre alt. Mein Baby und der dreijährige Sohn sind bei einer Freundin von Ihr weil Nicole mich begleitet hat.
LA. Wo leben diese Kinder?
VP: Bei der Mutter. Ich lebe auch dort.
LA: Wer versorgt Ihre Kinder im Moment?
VP: Meine Frau.
LA: Ist sie gesund?
VP: Ja, Gott sei Dank.
LA: Nennen Sie bitte den Namen, das Geburtsdatum Ihrer engeren Familienmitglieder.
VP: Vater XXXX , 66 Jahre alt; Mutter XXXX , 42 oder 43 Jahre alt, Bruder Mohammad, 21 Jahre ist mein Zwilling, lebt in Österreich, ich weiß nicht wo er lebt und ich habe keinen Kontakt. Bruder Kaid 10 Jahre alt, Schwestern Zahra, 6 Jahre alt und Nora, 26 Jahre alt. Alle meine Familienmitglieder bis auf meinen Zwillingsbruder leben im Libanon in XXXX .
Vorhalt: In der Einvernahme am 06.09.2017 gaben Sie an, dass Sie das Alter Ihrer Eltern nicht wüssten. Wie kommt es, dass Sie heute das Alter wissen?
VP: Damals habe ich das Alter meiner Eltern nicht gewusst, deswegen habe ich es nicht angegeben.
LA. Woher wissen Sie jetzt das Alter?
VP: Weil ich gestern mit meiner Mutter telefoniert habe und gebeten habe mir einen Personalausweis per Nachricht von Ihnen zu übermitteln.
LA. Haben Sie die Personalausweise elektronisch erhalten?
VP. Nur von meiner Mutter.
LA. Sie werden aufgefordert die Kopie des Personalausweises Ihrer Mutter vorzulegen.
VP: Ich schicke es per Email.
LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihren Angehörigen?
VP: Gestern. 5 mal am Tag mit der Familie. Nachgefragt: Whatsapp, facebook. Telefonieren ist teuer.
LA: Haben Sie weitere Angehörige in Ihrem Herkunftsland? (Onkel, Tanten)
VP: Ja. 4 Onkel und 1 Tante mütterlicherseits, 5 Onkel und 1 väterlicherseits. Bis auf zwei Onkel väterlicherseits (Schweiz und Deutschland) leben meine Onkel und Tanten im Libanon.
LA: Was machen Ihre Onkel beruflich? Wie geht es Ihnen finanziell?
VP: Ein Onkel ist Schulbusfahrer, einer ist Fleischhauer, einer hat ein Restaurant.
LA: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund?
VP: Wir haben ein Familienhaus sonst nichts.
LA: Gibt es eine Telefonnummer unter der Ihre Familie erreichbar ist?
VP: Sicher, sie haben eine Handynummer. Es ist auf meinem Handy gespeichert.
Nachgefragt: Das Handy ist bei meiner Frau.
LA: Wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt?
VP: Mein Vater hat ein Pickup und bringt mit einem Pick-Up das Gemüse nach Beirut.
LA. Hat das Ihr Vater schon immer gemacht?
VP. Ja. Er hat Mechaniker gelernt. Vorher hat er als Mechaniker gearbeitet. Mein Vater kann auch Deutsch, er hat 10 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet.
LA. Warum lebt Ihr Vater nicht mehr in der Schweiz?
VP. Bevor er meine Mutter geheiratet war er in der Schweiz, nach der Heirat ging er in den Libanon.
LA. Was hat Ihr Zwillingsbruder im Libanon gearbeitet?
VP: Mein Bruder hat im Aluminiumbereich gearbeitet.
Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen mit "Ja" oder "Nein". Sie haben nachher noch die Gelegenheit dazu ausführlich Stellung zu nehmen.
LA: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen?
VP: Nein, ich habe weder im Libanon noch hier Strafrechtsdelikte begangen.
LA: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?
VP: Ja, das libanesische Gericht gesucht.
LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden festgenommen oder verhaftet?
VP: Nein, niemals.
LA: Hatten Sie in Ihrer Heimat jemals Probleme mit den Behörden?
VP: Nein.
LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?
VP: Nein.
LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?
VP: Nein.
LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt?
VP: Nein.
LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?
VP: Die wollten, dass ich in Syrien kämpfe und deswegen bin ich nach Europa gekommen.
LA: Aus welchem Grund verließen Sie Ihr Heimatland? Schildern Sie dies bitte möglichst chronologisch und lebensnah, d.h. mit sämtlichen Details und Informationen, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann! Nehmen Sie sich dafür im Rahmen einer freien Erzählung ruhig Zeit!
VP: Der Grund warum ich mein Heimatland verlassen habe, ich habe von 8 Uhr bis 8 Uhr am Abend gearbeitet. Ich habe viel geschwitzt und bekam keinen richtigen Lohn. Die Leute aus meinem Dorf gingen beten oder mussten nach Syrien kämpfen gehen und ich wollte das nicht.
Warum soll ich Muslime gegen Muslime kämpfen. Nachgefragt: Sonst möchte ich nichts mehr anführen.
LA: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Ihr Herkunftsland zu verlassen, vollständig vorbringen können?
VP: Ja, ich habe keinen anderen Grund.
LA: Sie gaben an, dass Sie von einem libanesischen Gericht gesucht werden. Was meinen Sie damit?
VP. Es ist ein Problem weil ich mit meinem Bruder einen Polizisten geschlagen habe. Ich werde vom libanesischen Gericht nicht gesucht. Sondern von der Polizei oder Geheimpolizei.
Vorhalt. Sie geben zuerst an, dass das libanesische Gericht Sie sucht. Nun sagen Sie, dass die Polizei oder die Geheimpolizei Sie sucht. Aus welchem Grund geben Sie nicht direkt wer Sie suchen würde?
VP. Weil ich selber nicht weiß wer mich sucht. Das Gericht oder die Polizei. Ich bin ja jetzt in Österreich.
LA. Sie gaben folgendes an "Die wollten, dass ich in Syrien kämpfe und deswegen bin ich nach Europa gekommen." Was meinen Sie damit?
VP: Ich kenne sie nicht. Das sind Libanesen, ich kenne sie aber nicht.
LA: Können Sie Ihr Vorbringen mit Beweismitteln untermauern?
VP: Nein.
LA: Haben Sie sich wegen Ihrer Probleme jemals an die staatlichen Behörden gewandt?