Norm
StPO §61 Abs2Rechtssatz
Eine Verpflichtung des Gerichts zur amtswegigen Bestellung eines Amts? oder Verfahrenshilfeverteidigers (bei Unterbleiben einer Bevollmächtigung oder entsprechenden Antragstellung) sieht das Gesetz nur in den Fällen notwendiger Verteidigung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133106Im RIS seit
10.06.2020Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020