RS OGH 2020/2/25 14Os130/19b (14Os131/19z, 14Ns78/19k)

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Veröffentlicht am 25.02.2020
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Norm

StPO §61 Abs2

Rechtssatz

Eine Verpflichtung des Gerichts zur amtswegigen Bestellung eines Amts? oder Verfahrenshilfeverteidigers (bei Unterbleiben einer Bevollmächtigung oder entsprechenden Antragstellung) sieht das Gesetz nur in den Fällen notwendiger Verteidigung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133106

Im RIS seit

10.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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