RS OGH 2020/4/29 14Os23/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2020
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Norm

StPO §281 Abs1 Z8
StGB §311

Rechtssatz

Ein Schuldspruch wegen einer durch Unterfertigung einer Niederschrift verwirklichten Falschbeurkundung im Amt überschreitet nicht die Anklage, wenn im Urteilstenor (auch) Teile der Niederschrift als falsch bezeichnet werden, die in der Anklageschrift nicht genannt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133110

Im RIS seit

10.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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