Norm
StPO §281 Abs1 Z8Rechtssatz
Ein Schuldspruch wegen einer durch Unterfertigung einer Niederschrift verwirklichten Falschbeurkundung im Amt überschreitet nicht die Anklage, wenn im Urteilstenor (auch) Teile der Niederschrift als falsch bezeichnet werden, die in der Anklageschrift nicht genannt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133110Im RIS seit
10.06.2020Zuletzt aktualisiert am
11.08.2020