RS Vwgh 1981/11/27 81/02/0151

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Veröffentlicht am 27.11.1981
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §46
VStG §38

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob und inwieweit die Umstände, daß jemand anläßlich seiner (telefonischen) Befragung erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können, und daß sich ein Zeuge gemäß § 38 VStG der Aussage entschlagen hat, im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden können.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmenfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981020151.X01

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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