Index
StVONorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Ausführungen darüber, ob und inwieweit die Umstände, daß jemand anläßlich seiner (telefonischen) Befragung erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können, und daß sich ein Zeuge gemäß § 38 VStG der Aussage entschlagen hat, im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden können.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmenfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981020151.X01Im RIS seit
08.06.2020Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020