RS Vwgh 2020/4/9 Ra 2020/13/0011

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Veröffentlicht am 09.04.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4

Rechtssatz

Die Ansicht, weder die Hingabe noch der Empfang noch die Rückzahlung eines Kredites stellten - als bloße Vermögensumschichtungen - Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben dar, ist an sich zutreffend (vgl. VwGH 1.7.1992, 91/13/0084, VwSlg 6688 F/1992; 22.4.1998, 95/13/0148). Anderes gilt aber dann, wenn eine Rückzahlung mangels vorhandener Mittel nicht möglich ist (vgl. VwGH 14.11.1990, 90/13/0104, VwSlg 6549 F/1990; vgl. auch etwa VwGH 28.4.2009, 2004/13/0059, VwSlg 8440 F/2009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130011.L02

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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