Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §80 Abs1Beachte
Rechtssatz
Mit Erlöschen der ursprünglich erteilten Betriebsanlagengenehmigung wäre die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung der Änderung dieser Betriebsanlage nachträglich - ipso iure - weggefallen. Ein Antrag auf Genehmigung einer Änderung wäre aus diesem Grund zurückzuweisen (vgl. VwGH 21.12.1993, 93/04/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040154.L03Im RIS seit
29.09.2020Zuletzt aktualisiert am
30.09.2020