RS Vwgh 2020/4/10 Ra 2018/04/0154

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Veröffentlicht am 10.04.2020
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1
GewO 1994 §81 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/04/0155
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2019/04/0013 E 06.07.2020

Rechtssatz

Mit Erlöschen der ursprünglich erteilten Betriebsanlagengenehmigung wäre die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung der Änderung dieser Betriebsanlage nachträglich - ipso iure - weggefallen. Ein Antrag auf Genehmigung einer Änderung wäre aus diesem Grund zurückzuweisen (vgl. VwGH 21.12.1993, 93/04/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040154.L03

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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