RS Vwgh 2020/4/27 Ra 2019/19/0421

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2020
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §2 Abs3
AsylG 2005 §2 Abs3 Z1
AsylG 2005 §34 Abs2 Z1
StGB §15

Rechtssatz

§ 2 Abs. 3 (Z 1) AsylG 2005 stellt auf die Begehungsform des Vorsatzes ab ("vorsätzlich begangen"), erfasst also Vorsatzdelikte, nicht aber Fahrlässigkeitsdelikte. § 2 Abs. 3 (Z 1) AsylG 2005 verlangt hingegen nicht, dass die Tat, wegen der ein Fremder rechtskräftig verurteilt worden ist, vollendet wurde, erfasst daher auch rechtskräftige Verurteilungen wegen eines versuchten Vorsatzdeliktes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190421.L01

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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