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E6JNorm
AsylG 2005 §9 Abs1 Z1Rechtssatz
Der erste Fall des § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 betrifft eine Konstellation, in der sich ergibt, dass der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, ohne dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung im Entscheidungszeitpunkt erfüllt gewesen sind, weil die Entscheidung sich auf Tatsachen gestützt hat, die sich in der Folge als unzutreffend erwiesen haben (vgl. näher zu diesem Tatbestand VwGH 14.8.2019, Ra 2016/20/0038, unter Hinweis auf EuGH 23.5.2019, Bilali, C-720/17).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62017CJ0720 Bilali VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190309.L01Im RIS seit
09.06.2020Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020