Norm
FBG §10 Abs2Rechtssatz
Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (§ 10 Abs 2 FBG). Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG aufwirft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133105Im RIS seit
09.06.2020Zuletzt aktualisiert am
21.07.2021