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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach § 27 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht (vgl. VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07Im RIS seit
07.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020