RS Vwgh 2020/3/12 Ra 2019/01/0484

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56
StbG 1985 §27 Abs1
StbG 1985 §42 Abs3

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach § 27 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht (vgl. VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07

Im RIS seit

07.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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