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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §42 Abs3Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen für eine Schätzung iSd § 42 Abs. 3 ASVG vorliegen, ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Beurteilung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anbetracht dessen, dass die revisionswerbende Partei keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt und auch sonst keinen substantiellen Mitwirkungsbeitrag geleistet hat, in jedenfalls nicht unvertretbarer Weise das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Schätzung bejaht. Die Beitragsvorschreibungen beziehen sich auf namentlich genannte Dienstnehmer (vgl. VwGH 19.10.2005, 2002/08/0273), deren Pflichtversicherung nicht bestritten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020080035.L01Im RIS seit
02.06.2020Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020