RS OGH 2020/1/21 10ObS113/19v, 10ObS148/19s, 10ObS177/19f, 10ObS69/20z, 10ObS161/21f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2020
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Norm

FamZeitbG §2 Abs1 Z3
FamZeitbG §2 Abs1 Z4

Rechtssatz

Wenn während des Krankenhausaufenthalts von Mutter und Kind kein Anspruch auf Familienzeitbonus besteht und die verbleibenden Tage, in der Familienzeit beansprucht wird, die vom Kläger gewählte Mindestbezugsdauer nicht erreichen, besteht kein Anspruch auf Familienzeitbonus.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 113/19v
    Entscheidungstext OGH 21.01.2020 10 ObS 113/19v
    Beisatz: So bereits 10 Obs 109/18d; vgl 10 ObS 101/19d. (T1)
    Beisatz: Darüber hinaus besteht auch dann kein Anspruch auf Familienzeitbonus, wenn die Anspruchsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts im Sinn des § 2 Abs 3 FamZeitbG nicht für den gesamten, vom Vater gewählten Anspruchszeitraum erfüllt ist, mag ein gemeinsamer Haushalt auch in einer den Mindestzeitraum des § 3 Abs 2 FamZeitbG erreichenden oder überschreitenden Dauer von zumindest 28 Tagen vorliegen ? bereits 10 ObS 101/19d. (T2)
    Beisatz: Auch die Einschränkung des Anspruchszeitraums im Gerichtsverfahrens vermag daher die Berechtigung des Anspruchs auf Familienzeitbonus für einen vom Antrag abweichenden, kürzeren Zeitraum nicht zu begründen. (T3)
  • 10 ObS 148/19s
    Entscheidungstext OGH 16.04.2020 10 ObS 148/19s
  • 10 ObS 177/19f
    Entscheidungstext OGH 26.05.2020 10 ObS 177/19f
    Beis wie T2
  • 10 ObS 69/20z
    Entscheidungstext OGH 28.07.2020 10 ObS 69/20z
  • 10 ObS 161/21f
    Entscheidungstext OGH 29.03.2022 10 ObS 161/21f
    Gegenteilig; Beisatz: Hier: Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus. (T4)
    Anm.: Siehe RS 133955 (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133088

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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