Norm
ABGB §201Rechtssatz
Der leibliche Elternteil ist zur Erhebung des Rekurses gegen einen Beschluss berechtigt, mit dem die Wahlkindschaft aufgehoben wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Adoption, RechtsmittellegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133085Im RIS seit
29.05.2020Zuletzt aktualisiert am
29.05.2020