Entscheidungsdatum
15.01.2020Norm
BDG 1979 §112Spruch
W208 2221354-1/12E
Gekürzte Ausfertigung des am 04.11.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Ewald SCHWARZINGER über die Beschwerde des GrInsp. XXXX , geb. XXXX , vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Matthias PRÜCKLER gegen den Bescheid der DISZIPLINARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, Senat 3, vom 14.05.2019, Zl. 44123/3-DK/3/19 über die Suspendierung, nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird gem. § 28 Abs 2 VwGVG iVm § 112 Abs 3 Z 3 BDG
mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt 2 geändert und wie folgt zu lauten hat:
"2. Er habe seine ehemalige Lebensgefährtin XXXX an seinem Wohnort in XXXX im Zuge familiärer Streitigkeiten am 20.10.2018 durch Schläge und Stöße am Körper verletzt."
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
Text
BEGRÜNDUNG:
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei und die belangte Behörde einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt haben.
Schlagworte
Disziplinarkommission, gekürzte Ausfertigung, SuspendierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W208.2221354.1.00Zuletzt aktualisiert am
27.05.2020