TE Bvwg Erkenntnis 2020/1/23 W122 2224573-1

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Veröffentlicht am 23.01.2020
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Entscheidungsdatum

23.01.2020

Norm

BDG 1979 §50a
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W122 2224573-1/6E

Gekürzte Ausfertigung des am 29.11.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX vertreten durch Dr. Rüdiger HANIFLE Rechtsanwalt in 5700 Zell am See, Schillerstraße 22, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 03.09.2019, Zl. PAD/19/00042202-015/1/AA, betreffend regelmäßige Wochendienstzeit gemäß § 50a Abs. 1 BDG 1979, zu Recht:

A) Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG stattgegeben

und die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auf 75% vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 gewährt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29.11.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da

x ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde

Schlagworte

gekürzte Ausfertigung, Herabsetzung, Wochendienstzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W122.2224573.1.00

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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