RS Vwgh 2020/3/3 Ra 2020/04/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §52

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelGutachten Beweiswürdigung der BehördeGutachten Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040021.L01

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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