Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1Stammrechtssatz
Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelGutachten Beweiswürdigung der BehördeGutachten ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040021.L01Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020