Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1Rechtssatz
Auch Aufwendungen für weitere Begleitpersonen, deren Mitnahme von der Bewilligung des Sozialversicherungsträgers nicht umfasst ist, können zwangsläufig erwachsen. Die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige, der selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden kann (vgl. VwGH 25.5.2004, 2001/15/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L04Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020