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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3Rechtssatz
Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme genügt im Allgemeinen deren Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger, weil zu dessen Erlangung in der Regel ohnedies ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss (vgl. VwGH 4.9.2014, 2012/15/0136, zu Kuraufenthalten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L02Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020