RS Vwgh 2020/3/5 Ra 2019/15/0159

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Veröffentlicht am 05.03.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs3

Rechtssatz

Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme genügt im Allgemeinen deren Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger, weil zu dessen Erlangung in der Regel ohnedies ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss (vgl. VwGH 4.9.2014, 2012/15/0136, zu Kuraufenthalten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L02

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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