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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3Rechtssatz
Mit einer Gesundheitsmaßnahme in Zusammenhang stehende Aufwendungen stellen nur dann eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 dar, wenn sie zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit (oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigung) nachweislich notwendig sind (vgl. VwGH 10.2.2016, 2013/15/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150159.L01Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020