RS Vwgh 2020/3/5 Ra 2019/15/0147

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Veröffentlicht am 05.03.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1
VwGG §61

Rechtssatz

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs betreffend die Abweisung einer beantragten Verfahrenshilfe sieht das Gesetz kein Rechtsmittel vor (vgl. etwa mit näherer Begründung VwGH 21.1.2019, Ro 2019/03/0001). Der Antrag des Verfahrenshilfewerbers, die durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgte Ablehnung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe aufzuheben, war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150147.L01

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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