Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/11/0029 E 22. Februar 2018 RS 2Stammrechtssatz
Die im Beschwerdeverfahren eingeräumte Möglichkeit, zu den Sachverständigengutachten schriftlich Stellung zu nehmen, kann die Durchführung einer Verhandlung in einem Fall, in dem der Grad der Behinderung des Revisionswerbers zu beurteilen ist, etwa dann, wenn sämtliche vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten auf der Aktenlage und - anders als das vorgelegte Privatgutachten - nicht auf einer tatsächlichen Untersuchung des Revisionswerbers beruhen, nicht ersetzen (Hinweis VwGH 11.5.2016, Ra 2016/11/0008, mwN).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110166.L02Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020