RS Vwgh 2020/4/10 Ra 2019/19/0415

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2020
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/19/0416

Rechtssatz

Für effektiven staatlichen Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt kommt es darauf an, ob dieser Schutz ausreichend ist, um im konkreten Fall den Eintritt eines asylrelevante Intensität erreichenden Nachteils "mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu verhindern" (vgl. VwGH 24.3.2011, 2008/23/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190415.L02

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten