Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/19/0416Rechtssatz
Für effektiven staatlichen Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt kommt es darauf an, ob dieser Schutz ausreichend ist, um im konkreten Fall den Eintritt eines asylrelevante Intensität erreichenden Nachteils "mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu verhindern" (vgl. VwGH 24.3.2011, 2008/23/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190415.L02Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020