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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Erlassung eines zweiten Beschlagnahmebescheids vermag die Aufhebung eines zeitlich früheren Bescheids nicht zu begründen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeZeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090130.L03Im RIS seit
26.05.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020