Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
12.07.2019Index
0 Vertretungskörper und allgemeine VerwaltungNorm
Winterdienst-VO Wr 2003 §8 Abs2 litaRechtssatz
Es ist nicht anzunehmen, dass jede kurzfristige Witterungsänderung umgehender Entfernungsmaßnahmen bedurfte, müssten ansonsten Streumittel in der kalten Jahreszeit mitunter täglich aus- und eingebracht werden, was dem Gebot der sparsamen Verwendung in § 1 Abs. 1 Winterdienst-Verordnung 2003 zuwiderliefe. Erst eine Schönwetterperiode von nicht unerheblichem zeitlichem Gewicht erfordert die Entfernung aufgebrachter Streumittel; dies wird jedenfalls bei wärmerer Witterung über einen Zeitraum von mehreren Wochen anzunehmen sein.
Schlagworte
Auftaumittel; abstumpfende Streumittel; Verbot; VerwendungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.001.032.2676.2019Zuletzt aktualisiert am
25.05.2020