Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.07.2019Index
0 Vertretungskörper und allgemeine VerwaltungNorm
Winterdienst-VO Wr 2003 §8 Abs2 litaRechtssatz
Ein Belassen von Streumitteln über eine gesamte Jahreszeit hinweg auf die bloße Möglichkeit hin, dass es neuerlich zu Schnee und Glatteisbildung in mittlerer oder ferner Zukunft kommen könnte, ist mit dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Winterdienst-Verordnung 2003 jedenfalls nicht zu vereinbaren (vgl. hingegen VwGH 20.12.1996, 96/02/0397, zum seinem Wortlaut nach weniger strengen § 92 StVO).
Schlagworte
Auftaumittel; abstumpfende Streumittel; Verbot; VerwendungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.001.032.2676.2019Zuletzt aktualisiert am
25.05.2020