RS OGH 2020/3/26 1Ob208/19y, 1Ob230/21m

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Veröffentlicht am 26.03.2020
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Rechtssatz

Ein dem Ehegatten während der aufrechten Ehe vom anderen geschenktes Vermögensgut (oder der daran geschenkte Anteil) ist auch dann in die Aufteilung einzubeziehen, wenn es der (schenkende) Ehepartner in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder seinerseits (von einem Dritten) geschenkt erhalten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133075

Im RIS seit

25.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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