Entscheidungsdatum
28.10.2019Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W119 2130395-1/11E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Eigelsberger als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA: Philippinen, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Nikolaus RAST, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14. 6. 2016, Zl IFA 1108907207/160402621, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:
A)
Der Beschwerde zu Spruchpunkt IV. des bekämpften Bescheides wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß §§ 55, 10 Abs 3 AsylG, § 9 BFA-VG und §§ 52 Abs 3 und Abs 9, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:
Der rechtsfreundliche Vertreter der Beschwerdeführerin stellte am 17. 3. 2016 für die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 Abs 1 AsylG.
Dieser wurde damit begründet, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2008 mit einem Touristenvisum in das österreichische Bundesgebiet eingereist und bis zum Jahr 2015 unangemeldet geblieben sei. Sie befinde sich seit 8 Jahren durchgehend im Bundesgebiet und sie könne aus persönlichen Gründen nicht das Bundesgebiet verlassen. Familienangehörige der Beschwerdeführerin seien im Bundesgebiet auf Dauer niedergelassen. Beiden Schwestern der Beschwerdeführerin sei ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erteilt worden.
Die Beschwerdeführerin habe sich im Bundesgebiet überdurchschnittlich integriert. Sie habe die Deutschprüfung A2 Niveau erfolgreich bestanden und sie verfüge über einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag, aus dem hervorgehe, dass sie einer unselbständigen Tätigkeit als Reinigungskraft nachgehen könne. Zudem verfüge sie über einen breiten Freundes- und Bekanntenkreis im Bundesgebiet. Sie sei gelernte Krankenpflegerin und privat krankenversichert, sodass ihr Aufenthalt im Bundesgebiet zu keiner Belastung einer Gebietskörperschaft führen würde.
Die Beschwerdeführerin strebe ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet an, da sie insbesondere aufgrund ihres langjährigen Aufenthaltes in Österreich erfolgreich in die österreichische Gesellschaft integriert sei.
Mit Schreiben vom 3. 5. 2016 wurde die Beschwerdeführerin im Rahmen der Gewährung von Parteiengehör schriftlich von der beabsichtigten Abweisung ihres Antrages in Kenntnis gesetzt und weiters aufgefordert, diverse Nachweise beizubringen.
Mit Stellungnahme des rechtsfreundlichen Vertreters der Beschwerdeführerin wurde ergänzend zu den bereits vorgelegten integrationsbegründenden Unterlagen ihr Reisepass vorgelegt.
Mit Bescheid des Bundesamtes vom 14. 6. 2016, Zl IFA 1108907207/160402621, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 AsylG abgewiesen. Gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG 2005 erlassen (Spruchpunkt I). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG auf die Philippinen zulässig ist. (Spruchpunkt II.) Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 2005 wurde die Frist für ihre freiwillige Ausreise mit zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt III.). In Spruchpunkt IV des Bescheides wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 2 Z 6 FPG ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.
Mit Verfahrensanordnung vom 19. 6. 2016 wurde der Beschwerdeführerin der Verein Menschenrechte Österreich als Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
Gegen diesen Bescheid erhob der rechtsfreundliche Vertreter der Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 7. 7. 2016 Beschwerde. Begründend wurden die bereits vorgebrachten integrationsbegründenden Schritte der Beschwerdeführerin angeführt und ergänzend darauf hingewiesen, dass sich der gesamte Lebensmittelpunkt der Beschwerdeführerin in Österreich befinde.
Mit Schriftsatz vom 27. 9. 2019 übermittelte der rechtsfreundliche Vertreter der Beschwerdeführerin eine Stellungnahme, in der die Aufenthaltstitel der beiden Schwestern der Beschwerdeführerin, das A2-Sprachdiplom für die deutsche Sprache, der Gehaltsnachweis einer Schwester der Beschwerdeführerin, ein arbeitsrechtlicher Vorvertrag der Beschwerdeführerin, ihre Sozialversicherung (Krankenversicherung), ein Mietvertrag samt Wohnrechtsvereinbarung sowie die Bestätigung über eine Vereinsmitgliedschaft vorgelegt wurden.
Am 30. 9. 2019 hielt das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung ab, an der das Bundesamt als weitere Verfahrenspartei nicht teilnahm. Zunächst erklärte die Beschwerdeführerin auf den Philippinen den Beruf einer graduierten Hebamme und Zahnarztgehilfin ausgeübt zu haben. Nach Beendigung ihrer Tätigkeit sei sie von ihrer Schwester unterstützt worden. Auf den Philippinen würden ihre Eltern und eine Schwester leben. Sie habe die Philippinen verlassen, um bei ihren Schwestern in Österreich leben und hier arbeiten zu können. Auf die Frage, warum sie erst 8 Jahre nach ihrer Einreise mittels eines Schengenvisums einen Antrag nach §55 AsylG gestellt habe, gab sie an, von ihrer Meldung ausgegangen zu sein, aber erst später herausgefunden zu haben, dass dem nicht so gewesen sei. Sie habe in Österreich auch eine Familie kennengelernt, die sie unterstützt habe. Dabei sei sie auch davon ausgegangen, dass sich diese um ihre Anmeldung gekümmert hätte. Zu ihrem Lebensunterhalt befragt, gab sie an, dass sie von ihren beiden Schwestern unterstützt werde. Sie habe von 2013 bis 2015 Deutschkurse besucht, jedoch bereits Erlerntes wieder vergessen. Die erkennende Richterin hält fest, dass die Deutschkenntnisse der Beschwerdeführerin rudimentär vorhanden sind.
Im Fall der Erteilung eines Aufenthaltstitels besitze sie eine Arbeitsplatzzusage als Reinigungskraft. Sie habe eine österreichische Freundin.
Dem rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführerin wurden die in das Verfahren eingeführten Länderberichte übergeben und ihm eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt.
Mit Schriftsatz vom 30. 9. 2019 nahm der rechtsfreundliche Vertreter der Beschwerdeführer Stellung und führte aus, dass die Beschwerdeführerin bei einer österreichischen Familie sehr isoliert und mit der österreichischen Rechtslage nicht vertraut gewesen sei. Auch ihre Schwester Helen habe erst sehr spät einen solchen Antrag gestellt, sodass der Beschwerdeführerin kein Vorwurf gemacht werden könne. Zudem sei ihr zusichert worden, dass ihr Aufenthalt im Bundesgebiet rechtens gewesen sei. Im Übrigen habe die Beschwerdeführerin die Zeit genutzt, um sich zu integrieren, sodass der Antrag gestellt werde, festzustellen, dass die Erlassung einer Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig sei.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
1. Feststellungen:
Die Beschwerdeführerin ist philippinische Staatsangehörige. Sie reiste mit einem Schengenvisum, gültig von 30. 3. 2008 bis 27. 6. 2008, in das österreichische Bundesgebiet ein und hält sich seitdem durchgehend in Österreich auf, wobei dieser Aufenthalt seit dem Ablauf des Visums nicht rechtmäßig ist. Sie ist erstmals melderechtlich am 31. 10. 2014 in Erscheinung getreten.
Sie stellte am 17. 3. 2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK.
Sie verfügt zwar über ein A2-Sprachdiplom für die deutsche Sprache, konnte jedoch in der mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht mit ihren Deutschkenntnissen nicht überzeugen.
Die Beschwerdeführerin ist im Besitz eines Krankenversicherungsschutzes, der in Österreich leistungspflichtig ist, sodass im Entscheidungszeitpunkt ihr Aufenthalt zu keiner Belastung einer Gebietskörperschaft führen wird.
Sie besitzt im Bundesgebiet zwei Schwestern, von denen eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus, die andere einen Aufenthaltstitel, Daueraufenthalt EU, besitzt. Sie wird von einer Schwester unterstützt, sodass ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zu dieser vorliegt.
Überdies verfügt sie über einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag als Reinigungskraft mit einem monatlichen Einkommen von 1.500,- Euro brutto sowie über eine Wohnrechtsvereinbarung, wonach sie sich mit 100,- Euro an der monatlichen Mietzinszahlung beteiligt. Weiters ist sie Mitglied in einem Verein " XXXX " und weist auch ein freundschaftliches Netzwerk zu österreichischen Staatsbürgern auf.
Auf den Philippinen leben die Eltern und eine Schwester der Beschwerdeführerin.
Die Beschwerdeführerin ist strafrechtlich unbescholten.
Zur Situation auf den Philippinen:
(Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu den Philippinen vom 24. 5. 2019)
Politische Lage
Die Philippinen haben ca. 300.000 km² Fläche und ca. 107 Mio. Einwohner. Die primären Landessprachen sind Pilipino (Tagalog) und Englisch (allgemeine Verkehrssprache). Die Regierungsform des Landes ist ein Präsidialsystem, Staatsoberhaupt und Regierungschef ist seit Juni 2016 Rodrigo Duterte (AA 6.3.2019a). Das philippinische Präsidialsystem folgt weitgehend dem US-amerikanischen Vorbild mit zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus mit etwa 290 Abgeordneten und einem 24-köpfigen Senat. Die Kongressabgeordneten werden alle drei Jahre gewählt, während die Amtszeit von Senatoren sechs Jahre beträgt, wobei jeweils die Hälfte von ihnen nach drei Jahren gewählt wird. Der mit großen Befugnissen ausgestattete Präsident an der Spitze der Exekutive ist gleichzeitig in Personalunion Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt die Mitglieder des Kabinetts und hat ein Vetorecht bei Gesetzesbeschlüssen des Kongresses. Seine Amtszeit endet nach sechs Jahren, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Legislative besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat (GIZ 3.2019a).
Die Regierung des am 9.5.2016 gewählten und seit dem 30.6.2016 regierenden Präsidenten Rodrigo Duterte hat die Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Armuts- und Korruptionsbekämpfung, die Befriedung der inneren muslimischen und kommunistischen Rebellionen und einen föderalen Umbau des Staates zu den wichtigsten Prioritäten ihrer Politik erklärt. Zivilgesellschaftliche Organisationen beklagen eine deutlich verschlechterte Menschenrechtslage im Zuge der Anti-Drogen-Kampagne, bei der seit Amtsantritt Dutertes nach offiziellen Zahlen über 5.000 Personen getötet worden sind. Nach NGO-Angaben ist die Zahl der durch die Polizei oder Unbekannte Getöteten deutlich höher (12.000 bis 20.000) (AA 6.3.2019b).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019a): Philippinen - Überblick,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinen/212478, Zugriff 22.5.2019 - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 22.5.2019
Sicherheitslage
Seit der Unabhängigkeit der Republik der Philippinen am 4.7.1946 existiert eine Reihe virulenter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Konflikte, die bis heute von sämtlichen Regierungen gar nicht oder nur teilweise gelöst werden konnten. Es gibt eine Reihe kommunistischer und muslimischer Gruppen, die - mitunter auch bewaffnet - gegen die Zentralregierung und für unterschiedliche politische Ziele kämpfen. Nennenswert sind vor allem die Dachorganisation des
kommunistischen Untergrundbündnisses (NDFP) sowie die heute größte und bedeutendste muslimische Widerstandsorganisation, die Moro Islamische Befreiungsfront (MILF) (GIZ 3.2019a). Die New Peoples Army (NPA), bewaffneter Arm der philippinischen kommunistischen Partei, ist in großen Teilen des Landes präsent, v.a. im Norden und Zentrum der Insel Luzon, auf den Inseln Samar, Leyte, Madbate, Negros und Mindoro (FD 24.5.2019).
Seit dem Frühjahr 2014 gestalten sich gleichzeitig auch Kontakte zwischen dem dschihadistischen IS (Islamischer Staat) - vormals ISIS (Islamischer Staat in Irak und Syrien) - und Gesinnungsgenossen in Südostasien immer enger. Neben Indonesien ist dabei auch der Süden der Philippinen ins Zentrum von IS-Propagandisten und -Rekruteuren gerückt (GIZ 3.2019a). Zuletzt wurde im Jänner 2019 ein schwerer Bombenanschlag auf die Kathedrale in Jolo in der Provinz Sulu verübt; bei diesem Angriff starben rund 20 Menschen und es wurden mindestens 100 verletzt (GIZ 3.2019a, vgl. AA 22.5.2019). Schließlich hat dort mit der Abu Sayyaf-Gruppe (ASG) eine militante Organisation schon lange und mehrfach international für Aufsehen gesorgt; deren Gründungsmitglieder hatten bereits als Mudschahedin in Afghanistan gegen die sowjetischen Besatzungstruppen gekämpft. Mehrere Großoffensiven philippinischer Eliteeinheiten und USSpezialkräfte in der Region vermochten es nicht, die ASG aufzureiben (GIZ 3.2019a). Bewaffnete islamistische Gruppierungen, allen voran die bereits erwähnte Abu Sayyaf-Gruppe, sind im Westen der Insel Mindanao aktiv, ebenso wie auf der Insel Palawan und den Archipelen Sule und TawiTawi (FD 24.5.2019). Für die gesamte Insel Mindanao gilt bis mindestens Ende 2019 Kriegsrecht. Diese Maßnahme beinhaltet Ausgangssperren, militärische Kontrollposten sowie die Aussetzung bestimmter Bürgerrechte, wie des Rechts auf unverzügliche gerichtliche Überprüfung von Inhaftierungen (AA 22.5.2019).
Das deutsche auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Regionen:
Zamboanga Peninsula (Region IX); Northern Mindanao (Region X); Davao-Region (Region XI), einschließlich der Insel Samal, aber mit Ausnahme von Davao City; Soccsksargen (Region XII); Autonomous Region of Muslim Mindanao (ARMM) mit dem Sulu-Archipel, also den Inseln zwischen Mindanao und OstMalaysien (wie Tawi-Tawi, Sulu, Basilan); Sulu-See; Süd-Palawan (südlich von Puerto Princesa). Von nicht erforderlichen Reisen in andere Regionen von Mindanao und in der Mindanao-See wird abgeraten (AA 22.5.2019). Das französische Außenministerium warnt ("formellement deconseillé") vor Reisen auf die Insel Basilan, die Archipele Sulu und Tawi-tawi, auf die Halbinsel Zamboanga, West-Misamis und andere im Süden der Philippinen gelegene Gebiete und Inseln. Gebiete, die unter Vorliegen eines triftigen Grundes bereist werden können, sind der südliche Teil der Insel Palawan, in Mindanao die nördlichen Provinzen, Ost-Davao, Agusan del Sur, Ost-Misamis, Bukidnon und Surigao del Sur (FD 24.5.2019).
In diesen Gebieten sind unterschiedliche Gruppen von islamistischen Terroristen und Rebellen aktiv, es kommt immer wieder zu Anschlägen sowie Kampfhandlungen mit der philippinischen Armee und Sicherheitskräften. Die Armee konnte die von IS-nahen Terroristen besetzte Stadt Marawi im Oktober 2017 erst nach fünf Monaten schwerster Gefechte mit über 1.000 Todesopfern und hunderttausenden Vertriebenen zurückerobern. In West-Mindanao wurden seit Juli 2018 vermehrt Bombenanschläge verübt, bei denen zahlreiche Menschen getötet und eine noch höhere Zahl von Personen verletzt wurde. Die Anschlagsziele waren in Lamitan City in Basilan; in Isulan, Midsayap, Cotabato City und General Santos City auf der Hauptinsel Mindanao; sowie zuletzt Ende Jänner 2019 auf der Insel Jolo in der Provinz Sulu. Die in der Region operierende islamistische Terrorgruppe Abu Sayyaf ist für Entführungen und Ermordungen vor allem auf Mindanao und in der Sulu-See verantwortlich und zielt vermehrt auf ausländische Entführungsopfer. Am 26.2.2017 wurde von ihr eine deutsche Geisel ermordet, nachdem sie bereits im November 2016 in der Sulu-See verschleppt und die Reisegefährtin getötet worden war. Auch ortskundige Ausländer sind dort derzeit besonders gefährdet. Im April 2017 kam es in Bohol und Umgebung und in Davao zu Gefechten zwischen schwerbewaffneten Gruppen und philippinischen Sicherheitskräften. In Manila im Stadtteil Quiapo kam es im selben Zeitraum wiederholt zu Bombenanschlägen, deren Motiv ungeklärt blieb (AA 22.5.2019).
Präsident Duterte hatte Friedensprozesse mit den muslimischen und kommunistischen Rebellen zunächst fortgesetzt. Mit den Moro Islamic Liberation Fighters (MILF) besteht eine Waffenstillstandsvereinbarung; der Konflikt soll durch Gewährung einer Teilautonomie durch das "Bangsamoro Organic Law" endgültig beendet werden. Die Verhandlungen mit den kommunistischen Aufständischen der New People's Army (NPA) hat die Regierung nach fortdauernden Angriffen von NPA-Kräften auf Armeeangehörige beendet; Ende 2017 wurden die NPA und die Kommunistische Partei der Philippinen (CPP) zu terroristischen Organisationen erklärt, Duterte kündigte einen "all-out war" gegen sie an. Ungeachtet der Vereinbarung mit der MILF sind in Mindanao mit der terroristisch operierenden Abu-Sayyaf-Gruppe und den von der MILF abtrünnigen Bangsamoro Islamic Freedom Fighters (BIFF) neue Gegner eines Friedens entstanden; die fünfmonatige Besetzung der Stadt Marawi offenbart eine substantielle Gefahr durch islamistische Gruppierungen (AA 6.5.2019b).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - AA - Auswärtiges Amt (22.5.2019): Philippinen, Reise- und Sicherheitshinweise,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinensicherheit/ 212492, Zugriff 22.5.2019 - FD - France Diplomatie (24.5.2019):
Conseils aux voyageurs - Philippines - Securité, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/philippines/, Zugriff 24.5.2019 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 22.5.2019
Anti-Drogen-Kampagne
Im Zuge des unter Präsident Duterte geführten, sogenannten Kriegs gegen Drogen, ist es zu einer hohen Zahl von Tötungen durch Sicherheitskräfte gekommen. Während Menschenrechtsaktivisten in diesem Zusammenhang von schweren Menschenrechtsverletzungen sprechen, hat die Polizei nach Angaben der philippinischen Regierung in Notwehr getötet (AA 6.3.2019b). Dutertes Kampf gegen die Drogenkriminalität hat bislang 20.000 Menschen das Leben gekostet (TS 19.2.2019).
Die Kampagne der Regierung gegen Drogen führte 2017 zu Tausenden von rechtswidrigen Tötungen durch Polizisten und andere Personen. Menschenrechtsaktivisten, die Kritik an der Kampagne übten, wurden vom Staatspräsidenten und seinen Verbündeten gezielt ins Visier genommen. Die Verhängung des Kriegsrechts über die Insel Mindanao und dessen zweimalige Verlängerung ließ weitere Menschenrechtsverstöße befürchten (AI 22.2.2018).
Die vorsätzlichen, rechtswidrigen und weitverbreiteten Tötungen Tausender mutmaßlicher Drogenkrimineller, die von den Behörden offenbar systematisch geplant, organisiert und unterstützt wurden, könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Die meisten Getöteten stammten aus verarmten städtischen Wohngebieten. Obwohl Beweise dafür vorliegen, dass für die Welle außergerichtlicher Hinrichtungen mutmaßlicher Drogenkrimineller Polizisten und von ihnen angeheuerte Auftragsmörder verantwortlich waren, wurden die rechtswidrigen Tötungen von den Behörden weiterhin geleugnet (AI 22.2.2018).
Im Oktober 2017 kündigte Präsident Duterte an, dass die Zuständigkeit für die Anti-DrogenKampagne von der Nationalpolizei auf die Drogenbehörde übergehen solle. Trotz aller ungelösten Probleme hieß es keine zwei Monate später, die Polizei könne sich durchaus erneut an Antidrogeneinsätzen beteiligen. Es gab keine ernsthaften Untersuchungen zu den Tötungen mutmaßlicher Drogenkrimineller. Soweit bekannt, wurde kein Polizist zur Rechenschaft gezogen. Die Angehörigen der Opfer schreckten weiterhin davor zurück, die Verbrechen anzuzeigen, weil sie Vergeltungsmaßnahmen der Polizei befürchteten (AI 22.2.2018).
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gab im Februar 2017 die Aufnahme von Vorermittlungen gegen Präsident Duterte wegen möglicher Taten im Zusammenhang mit dem "Kampf gegen Drogen" bekannt. Die Philippinen leiteten daraufhin ihren Rücktritt aus dem Römischen Statut ein, der auf die Vorermittlungen des IStGH jedoch keine Auswirkungen hat (AA 6.3.2019). Rodrigo Duterte hat im September 2018 erstmals zugegeben, dass unter seiner Führung im Rahmen des "Kriegs gegen Drogen" bei Polizeieinsätzen Personen ohne Gerichtsverfahren ermordet wurden. Diese "außergerichtlichen Tötungen" seien seine einzige Sünde, sagte Duterte. Das Schuldbekenntnis Dutertes könnte ein wichtiger Bestandteil der laufenden Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Duterte werden. Im März 2018 bestätigte das Gericht, dass Ermittlungen gegen Duterte eingeleitet wurden. Duterte wird hierbei vorgeworfen, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowohl zu seiner Zeit als Bürgermeister von Davao als auch als Präsident beteiligt gewesen zu sein (FA 28.9.2018).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/1446462.html, Zugriff 22.5.2019 - FA - Frankfurter Allgemeine( 28.9.2018): Drogenkrieg auf Philippinen - Duterte gesteht "außergerichtliche Tötungen", https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/philippinen-rodrigoduterte-gesteht-aussergerichtliche-toetungen-15811128.html, Zugriff 22.5.2019 - TS - Der Tagesspiegel (19.2.2019): Philippinen - Massive Kritik an Dutertes tödlicher Antidrogenpolitik, https://www.tagesspiegel.de/politik/philippinen-massive-kritik-an-dutertestoedlicher-antidrogenpolitik/24012810.html, Zugriff 22.5.2019
Rechtsschutz / Justizwesen
Die philippinische Judikative basiert auf US-amerikanischem bürgerlichem Recht. Die gültige Verfassung aus dem Jahre 1987 enthält eine Bill of Rights, wonach der Grundsatz der Verfassungsgerichtsbarkeit gilt. Das heißt, die Rechte sind für jeden Bürger beim Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, einklagbar. Das betrifft im Prinzip auch staatliche Gesetze, die als nicht verfassungskonform gelten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, welche vom Präsidenten auf Vorschlag eines Richterrates, des Judicial and Bar Council, ernannt werden und die bis zu ihrem 70. Lebensjahr im Amt bleiben. Der Sandiganbayan entspricht einem Sondergericht, das sich mit Korruptionsfällen befasst, in die Regierungsbeamte verstrickt sind. Bezüglich Rechtsstaatlichkeit besteht das Problem nicht im Fehlen von Gesetzen; problematisch ist eher deren mangelhafte Umsetzung. Da bis dato die eigentliche Macht im Staate in den Händen nur weniger politisch potenter und sehr wohlhabender landbesitzender Familien und Großunternehmen liegt, ist es für den "Normalbürger" kaum möglich, sich gegen diese mächtigen Interessen zu stemmen (GIZ 3.2019a).
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, und die Angeklagten haben das Recht auf eine faire öffentliche Verhandlung. Diese Rechte werden in der Regel zwar durchgesetzt, aber nicht immer rechtzeitig. Aufgrund der Korruption durch Vetternwirtschaft, persönliche Verbindungen und Schmiergeldzahlungen bleiben wohlhabende und einflussreiche Personen oft straffrei. Personalmangel, ineffiziente Verfahren und lange Verzögerungen aus verfahrensrechtlichen Gründen wirken weiterhin hemmend auf das Justizwesen (USDOS 13.3.2019) Das Justizsystem ist überlastet, wenig effektiv, unterfinanziert und gilt als notorisch korrupt (AA 6.3.2019b). Ein weiteres Problem stellt das mangelhafte Zeugenschutzprogramm der Justizbehörden dar (GIZ 3.2019a). Menschenrechtsorganisationen berichten, dass dieses Programm aufgrund fehlender Finanzierung, verfahrensbedingter Verzögerungen und grundsätzlicher Zweifel an seiner Effektivität oft nicht in der Lage ist, für die Betroffenen den erforderlichen Schutz zu gewährleisten. Die Kommission für Menschenrechte bietet ein kleineres Zeugenschutzprogramm an, das aufgrund der Opfer der von der Regierung durchgeführten Anti-Drogen-Kampagne überbelastet ist. Dem Ombudsmann sind auch Fälle von Polizeimissbrauch und Korruption bekannt, in denen die Opfer und die Zeugen, aber manchmal auch deren Familien, aufgrund ihrer mangelhaften Zusammenarbeit mit der Behörde unter Druck gesetzt werden (USDOS 13.3.2019).
Die Bemühungen des Obersten Gerichtshofs werden weiterhin fortgesetzt, um schnellere Verfahren gewährleisten, Amtsvergehen reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Judikative generell erhöhen zu können und das Vertrauen der Öffentlichkeit ins Justizwesen zurückzugewinnen (USDOS 13.3.2019). Die Europäische Kommission und die philippinische Regierung führen schon seit 2006 (wie z.B. EPJUST, EPJUST II) verschiedene gemeinsame Projekte durch, um den Justizsektor auf den Philippinen zu stärken. Bis Oktober 2019 läuft das aktuellste Kooperationsprogramm zwischen der Europäische Union und den Philippinen unter dem Titel GOJUST (Governance in Justice) (EEAS 23.2.2017; vgl. GoJust o.D.).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - EEAS - European External Action Service (23.2.2017):
https://eeas.europa.eu/delegations/philippines/21223/eu-and-justice-sector-coordinating-councillaunch-gojust-programme-23-february_en, Zugriff 23.5.2019 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 22.5.2019 - GOJUST - Governance in Justice (o.D.):
Governance in Justice: A Justice Sector Reform Programme, https://gojust.org/, Zugriff 23.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Sicherheitsbehörden
Die Nationale Polizei der Philippinen (Philippine National Police, PNP) ist im größten Teil des Landes für die innere Sicherheit zuständig. Sie ist dem Department of the Interior and Local Government (DILG) untergeordnet. Das Militär (Armed Forces of the Philippines, AFP) ist für die externe Sicherheit verantwortlich, aber in konfliktbetroffenen Regionen (besonders in den Regionen von Mindanao) wird es auch für die innere Sicherheit eingesetzt. Die AFP ist dem Verteidigungsministerium unterstellt. Gouverneure, Bürgermeister und andere lokale Beamte haben einen erheblichen Einfluss auf die regionalen Polizeieinheiten, darunter auf die Ernennung der obersten Polizeibeamten auf Bezirks- und kommunaler Ebene; Bereitstellung von Ressourcen etc., was oft zu Korruption und Bestechung führt. Die PNP mit einer derzeitigen Stärke von 180.000 Mann gilt weiterhin als massiv korruptionsanfällig. Menschenrechtsgruppen warnen weiterhin vor potentiellen Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte (USDOS 13.3.2019).
Die IAS (PNP Internal Affairs Service) sowie andere Regierungsmechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch und Korruption in der Polizei operieren weitgehend ineffektiv, obwohl Korruption unter den Regierungs- und Sicherheitskräften von Präsident Duterte öffentlich verurteilt wurde. Von Jänner bis August 2018 erhielt der Ombudsmann 114 Beschwerden über 294 Fälle von Menschenrechtsverletzungen (Tötungen, Verletzungen, rechtswidrige Verhaftungen, Folter) infolge angeblicher militärischer und polizeilicher Einsätze; im Großteil der Fälle handelt es sich um Sicherheitsbeamte der unteren Dienstgrade. Im August 2018 standen alle Fälle bis auf einen, der abgelehnt wurde, noch zur weiteren Untersuchung offen. Viele Fälle aus dem Vorjahr waren noch offen (USDOS 13.3.2019).
Im Oktober 2017 kündigte Präsident Duterte an, dass die Zuständigkeit für die Anti-Drogen Kampagne von der Nationalpolizei auf die Drogenbehörde übergehen solle. Trotz aller ungelösten Probleme hieß es keine zwei Monate später, die Polizei könne sich durchaus erneut an Antidrogeneinsätzen beteiligen. Es gab keine ernsthaften Untersuchungen zu den Tötungen mutmaßlicher Drogenkrimineller. Soweit bekannt, wurde kein Polizist zur Rechenschaft gezogen. Die Angehörigen der Opfer schreckten weiterhin davor zurück, die Verbrechen anzuzeigen, weil sie Vergeltungsmaßnahmen der Polizei befürchteten (AI 22.2.2018).
Es wurden jedoch Bemühungen fortgesetzt, um die PNP zu reformieren und zu professionalisieren. Neben einer verbesserten Ausbildung, erweiterten Gemeinschaftsinitiativen und Gehaltserhöhungen wurden menschenrechtliche Themen in die Kurse für Polizisten integriert und das Büro für Menschenrechte der PNP führte landesweite Routinetrainings zum Thema menschenrechtliche Verantwortlichkeit in der Polizeiarbeit durch (USDOS 13.3.2019).
Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/1446462.html, Zugriff 22.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019):
Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Folter und unmenschliche Behandlung
Verfassung und Gesetze verbieten Folter und andere unmenschliche Behandlung. Dadurch erlangte Beweismittel sind gerichtlich nicht zulässig. Dennoch kommt es regelmäßig zu Missbrauch und gelegentlich zu Folter von Verdächtigen sowie Häftlingen durch Sicherheitskräfte und Polizei. Die Kommission für Menschenrechte (CHR) untersuchte bis August 2018 30 Fälle von angeblichen Foltervorwürfen. In acht Fällen wurde die Polizei verdächtigt. Es gab im Jahr 2018 keine Verurteilungen wegen Folter, aber einige Fälle wurde gemäß dem Antifoltergesetz weiter verhandelt. Psychischer Missbrauch - illegal gemäß des Anti-Folter-Gesetzes - wird besonders in Drogenfällen ausgeübt (USDOS 13.3.2019).
Im April 2017 wurde auf einer Polizeiwache in Manila eine geheime Folterzelle entdeckt. Die staatliche Menschenrechtskommission leitete die Information und entsprechende Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen zur weiteren Untersuchung an die Ombudsstelle weiter. Die Sicherheitskräfte wurden beschuldigt, während der fünf Monate andauernden Kämpfe zwischen der Armee und der Maute-Gruppe in Marawi gefangen genommene Personen gefoltert und außergerichtlich hingerichtet zu haben. Der Gesetzentwurf zur Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe war bis Ende 2017 nicht verabschiedet (AI 22.2.2018).
Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/1446462.html, Zugriff 22.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019):
Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Korruption
Das Gesetz sieht zwar Strafen für Korruption durch Beamte vor, aber es gibt weiterhin Berichte, dass korrupte Praktiken ungestraft bleiben. Zur Bekämpfung der Korruption wurden das unabhängige Amt des Ombudsmanns, das Gericht für Anti-Korruption und eine Revisionskommission errichtet. Obwohl diese drei Einheiten unterbesetzt sind, arbeiten sie sowohl miteinander als auch mit der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft aktiv zusammen. Anscheinend operieren sie unabhängig und setzen ihre beschränkten Ressourcen effektiv ein. Von Jänner bis September 2018 erreichte der Ombudsmann 436 Verurteilungen gegen Beamte in 578 Korruptionsfällen, eine dramatische Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum 2017 (USDOS 13.3.2019).
Die Philippinen liegen im 2018 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit einer Bewertung von 36 (von 100) (0=sehr korrupt, 100=nicht korrupt) auf Platz 99 (von 180) (je höher, desto schlechter) (TI 2019). 2017 lag das Land mit einer Bewertung von 34 auf Platz 111 (von 180) (TI 21.2.2018).
Quellen: - TI - Transparency International (21.2.2018): Corruption Perceptions Index 2017,
https://files.transparency.org/content/download/2172/13704/file/CPI2017_Full_DataSet_.xlsx, Zugriff 23.5.2019 - TI - Transparency International (2019):
Corruption Perceptions Index 2018, https://www.transparency.org/files/content/pages/2018_CPI_FullResults.zip, Zugriff 23.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019):
Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Wehrdienst und Rekrutierungen
Ein freiwilliger Militärdienst ist im Alter von 17 bis 23 Jahren möglich (bei Offizieren von 20 bis 24 Jahren), eine Wehrpflicht gibt es nicht (CIA 13.5.2019).
Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency (13.5.2019): The World Factbook - Philippines,
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/rp.html, Zugriff 23.5.2019
Allgemeine Menschenrechtslage
In den Philippinen werden die Menschenrechte durch zahlreiche Gesetze geschützt. Zudem hat das Land die wichtigsten völkerrechtlichen Vereinbarungen zum Schutze der Menschenrechte ratifiziert. Im Zuge des unter Präsident Duterte geführten sogenannten Kriegs gegen Drogen ist es zu einer hohen Zahl von Tötungen durch Sicherheitskräfte gekommen. Während Menschenrechtsverteidiger in diesem Zusammenhang von schweren Menschenrechtsverletzungen sprechen, hat die Polizei nach Angaben der philippinischen Regierung in Notwehr getötet. Es kommt auch außerhalb des "Kriegs gegen Drogen" zu Menschenrechtsverletzungen (wie sogenannte extralegale Tötungen, Körperverletzungen, Entführungen, Folter). Eine strafrechtliche Ahndung der Tötungen findet so gut wie nicht statt (AA 6.3.2019b).
Die größten Menschenrechtsprobleme in den Philippinen sind ungesetzliche und willkürliche Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie durch Aufständische, Verschwindenlassen, Folter, willkürliche Inhaftierungen, harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen, politische Häftlinge, ungesetzliches Eindringen in die Privatsphäre, Tötungen von und Drohungen gegenüber Journalisten, behördliche Korruption sowie Zwangsarbeit und Kinderarbeit (USDOS 13.3.2019).
Die Philippinen wurden 2018 erneut in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Das Verfahren des Universal Periodic Review (UPR) durchliefen sie zuletzt im Mai 2017. Seit 2011 sind die Philippinen neben Japan das einzige asiatische Land, das dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beigetreten ist. Die Chefanklägerin des IStGH gab im Februar 2017 die Aufnahme von Vorermittlungen gegen Präsident Duterte wegen möglicher Taten im Zusammenhang mit dem "Kampf gegen Drogen" bekannt. Die Philippinen leiteten daraufhin ihren Rücktritt aus dem Römischen Status ein, der auf die Vorermittlungen des jedoch keine Auswirkungen hat (AA 6.3.2019b).
Seit der Wahl des neuen Präsidenten Rodrigo Duterte im Mai 2016 haben sich die Menschenrechtsprobleme in den Philippinen massiv verschärft. 2017 kam es zu Tausenden von rechtswidrigen Tötungen von Kleinkriminellen und Verdächtigen durch Polizisten und andere Personen im Rahmen einer Kampagne gegen Drogen. Zudem geht die Polizei vermehrt mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstrierende vor. Immer wieder begehen unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen Morde an Journalisten, Richtern, Rechtsanwälten und Angehörigen von indigenen Gemeinschaften. Bei Menschenrechtsverletzungen herrscht ein Klima der Straflosigkeit. Machtmissbrauch und Korruption sind entsprechend weit verbreitet. In den Südphilippinen schwelt immer noch ein bewaffneter Konflikt zwischen dem Militär und separatistischen islamischen Gruppen, im Mai 2017 verhängte Präsident Duterte das Kriegsrecht über die Insel Mindanao (HR 27.8.2018).
Immer wieder kommt es zu Folter von Häftlingen durch Sicherheitskräfte und die Polizei. Im Jahr 2016 wurde zum ersten Mal ein Polizist auf Grundlage des Antifoltergesetzes wegen Folter schuldig gesprochen. Viele andere Folteropfer warten aber weiterhin darauf, dass man ihre Folterer zur Verantwortung zieht. Auch sind mehrere Fälle des Verschwindenlassens bekannt. Trotz eines Gesetzes gegen das Verschwindenlassen wurde noch kein Schuldspruch auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen. Frauen, LGBTI-Personen, Personen mit Behinderungen und Angehörige einiger indigener Gruppen werden diskriminiert. Die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen sind stark eingeschränkt. Es wird von sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderarbeit und Menschenhandel berichtet. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte die Philippinen zudem, weil die Regelungen zum Mindestlohn nicht eingehalten werden (HR 27.8.2018).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - HR - Informationsplattform Human Rights (27.8.2018):
Länderinformation: Menschenrechte in den Philippinen, http://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/philippinen/, Zugriff 23.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019):
Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Haftbedingungen
In den Gefängnissen herrschen oft schlechte (USDOS 13.3.2019; vgl. DFAT 12.2018) bzw. potentiell lebensbedrohliche (USDOS 13.3.2019) Umstände. Gefängnisse sind häufig massiv überbelegt, verfügen über unzureichende sanitäre Einrichtungen (USDOS 13.3.2019; vgl. DFAT 12.2018) und es fehlt an Nahrung und adäquater medizinischer Versorgung. Gemäß NGOs kommt es zu Missbrauch durch Wärter und andere Insassen, aber die meisten Gefangenen weigern sich aus Angst vor Vergeltung eine formale Beschwerde einzureichen (USDOS 13.3.2019). Die Überbelegung führt zu Gewalt zwischen Wärtern und Insassen (DFAT 12.2018).
Quellen: - DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade (12.2018):
DFAT Country Information Report - The Philippines, S29, https://www.ecoi.net/en/file/local/2002931/country-information-reportphilippines.pdf, Zugriff 23.5.2019 - USDOS - US Department of State (13.3.2019):
Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Todesstrafe
Die Todesstrafe wurde im Juni 2006 gesetzlich abgeschafft (AA 22.5.2019; vgl. DFAT 12.2018). Internationale Gruppen forderten die Regierung auf, ihren 2016 angekündigten Plan zur Wiedereinführung der Todesstrafe aufzugeben und verwiesen auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes, insbesondere aufgrund des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (AI 22.2.2018). Im März 2017 stimmte das Repräsentantenhaus einem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe zu (AI 22.2.2018; vgl. DFAT 12.2018). Das Vorhaben geriet ins Stocken, nachdem der Entwurf im Senat auf Kritik gestoßen war (AI 22.2.2018). Der Entwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe enthielt ursprünglich 21 Delikte; im vom Repräsentantenhaus abgesegneten endgültigen Entwurf waren nur noch Delikte mit Bezug zur Drogenkriminalität enthalten. Mit Stand Dezember 2018 lag der Entwurf weiterhin zur Begutachtung beim Menschenrechtskommittee des Senats (DFAT 12.2018).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (22.5.2019): Philippinen, Reise- und Sicherheitshinweise,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinensicherheit/ 212492, Zugriff 22.5.2019 - AI - Amnesty International (22.2.2018):
Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Philippines,
https://www.ecoi.net/en/document/1446462.html, Zugriff 22.5.2019 - DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade (12.2018): DFAT Country Information Report - The Philippines, S29, https://www.ecoi.net/en/file/local/2002931/country-information-reportphilippines.pdf, Zugriff 23.5.2019
Bewegungsfreiheit
Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen sowie Emigration und Wiedereinbürgerung. Diese Rechte werden im Allgemein von der Regierung respektiert (USDOS 13.3.2019).
Quellen: - USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
Grundversorgung
Seit einigen Jahren verzeichnen die Philippinen ein auch im asiatischen Vergleich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von jährlich 6 bis über 7%. Allerdings hat das beeindruckende Wirtschaftswachstum nur bedingt zu einer Verringerung der massiven Armut geführt. Auch heute lebt etwa ein Fünftel der ca. 107 Mio. Filipinos in Armut. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung liegen weiterhin bei über 20% (AA 6.3.2019b). Die philippinische Wirtschaft weist eine deutliche Zweiteilung auf: Moderner Elektronik-Industrie und einem boomenden Dienstleistungssektor stehen auf der einen Seite Armut und Subsistenzlandwirtschaft gegenüber. Hinzu kommt ein Entwicklungsgefälle zwischen dem Großraum Manila (National Capital Region/NCR), der vielerorts den Entwicklungsstand eines Schwellenlandes widerspiegelt, und den wirtschaftlich rückständigeren Provinzen (GIZ 3.2019c).
Die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung ist hoch. Leider ist es der philippinischen Regierung trotz des starken Wirtschaftswachstums nicht gelungen, die Armut im Lande deutlich zu reduzieren. Nach Angaben der Weltbank ist die Armutsquote 2015 immerhin auf 21,6% zurückgegangen, nachdem sie 2012 noch bei 25,2% lag. Ein wesentlicher Grund ist das hohe Bevölkerungswachstum von etwa 1,5% (ca. 1,6 Mio. pro Jahr). Aktuellere Zahlen zur Armutsentwicklung liegen nicht vor. Internationale Finanzinstitutionen beklagen, dass auch unter der Regierung Dutertes weite Teile der Bevölkerung von den Vorteilen des Wachstums ausgeschlossen bleiben. Die Armut ist in den Philippinen regional unterschiedlich verteilt, insbesondere in ländlichen Gebieten ist sie wesentlich höher als in den Städten. Die ärmste Region liegt im muslimisch geprägten Teil der Philippinen in West-Mindanao. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bleiben drängende Probleme (AA 6.3.2019c).
Unterbeschäftigung bleiben drängende Probleme (AA 6.3.2019c). Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung (offiziell mit 7,5% bzw. knapp 23% beziffert) und die in der Region mit 1,9% höchste Geburtenrate sind weitere Probleme, die dringend der Lösung harren. Laut der in Genf beheimateten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verzeichnen die Philippinen die höchste Arbeitslosigkeit in der insgesamt zehn Länder umfassenden Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN) (GIZ 3.2019c). Die Arbeitslosenquote auf den Philippinen ist nach offiziellen Angaben relativ moderat und lag zuletzt recht stabil bei unter 6%. Dieser Wert ist auch bei aktuell kräftigem Wirtschaftswachstum grundsätzlich konstant, da angesichts des Bevölkerungswachstums jährlich mindestens 1 Mio. neue Stellen geschaffen werden müssen, um diese Quote stabil zu halten. Die offiziellen Angaben geben aber nur ein sehr unvollständiges Bild der Lage ab. Nur ca. 55% aller Beschäftigten sind im formalen Sektor tätig, der Rest als Dienstleister im Haushaltsbereich oder als Aushilfskräfte in der Landwirtschaft. Erfreulich ist, dass der Anteil der Unterbeschäftigung spürbar zurückgegangen ist (2017: 16,1%). Außerdem verlassen jährlich zahlreiche Menschen das Land, um im Ausland Arbeit zu suchen - mit zunehmender Tendenz. Die Entsendung von Gastarbeitern ins Ausland hilft zwar einerseits, den heimischen Arbeitsmarkt zu entlasten und Devisen zu erwirtschaften. Sie führt andererseits aber zu einer immer stärker ausgeprägten Konzentration unterqualifizierter Arbeitnehmer im Inland, die sich in einem Mangel an Facharbeitern im Lande niederschlägt (AA 6.3.2019c).
Die sozialen Sicherheitsnetze sind nach wie vor deutlich unterentwickelt. Die meisten Filipinos verlassen sich auf Unterstützung durch die Familie (auch Überweisungen aus dem Ausland) oder durch Dorfgemeinschaften. Das Hauptinstrument des staatlichen Sozialsystems ist das Conditional-Cash-Transfer-Programm (CCT) unter dem Namen Pantawid Pamilyang Pilipino Program (4Ps), das 2007 eingeführt wurde. Derzeit werden im Rahmen des Programms 3 Millionen von 5.2 Millionen Haushalten finanziell unterstützt. So erhalten Mütter regelmäßige Beihilfen in der Höhe von etwa 33 US-$, wenn ihre Kinder die Schule besuchen und sie Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen erhalten. Laut einer Studie ist das philippinische CCT eines der effizientesten sozialen Sicherheitsnetze, da es nur 0,5% des GDP kostet, jedoch 15 Mio. Einwohner erreicht (BS 2018).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019b): Philippinen, Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - AA - Auswärtiges Amt (6.3.2019c): Philippinen, Wirtschaft, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/-/212526, Zugriff 22.5.2019 - BS - Bertelsmann Stiftung (2018): BTI 2018 - Philippines Country Report,
https://www.btiproject.org/en/reports/country-reports/detail/itc/PHL/, Zugriff 24.5.2019 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019c): Philippinen - Wirtschaft&Entwicklung, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 22.5.2019
Medizinische Versorgung
Im philippinischen Gesundheitssystem arbeiten etwa 90.000 registrierte Ärzte, deren Zahl sich jedoch zunehmend verringert, weil sie (notfalls als Krankenpfleger) im Ausland Arbeit suchen und sich dort niederlassen wollen. Es gibt landesweit circa 2.400 Krankenhäuser, von denen etwa 1.700 in öffentlichem Besitz sind. Während zwar über 60% der Bevölkerung über die Philippine Health Insurance Corporation gesetzlich krankenversichert sind (wobei allerdings lediglich die Basisversorgung gewährleistet ist), hat jedoch kaum die Hälfte der Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung (GIZ 3.2019b).
In den vergangenen Jahren war lediglich ein Prozent des nationalen Haushalts für das öffentliche Gesundheitssystem vorgesehen - auch 2018 wurde an der Finanzierung nichts geändert, die Haushaltsposten für Bildung und Gesundheit sollen sogar gesenkt werden. Die staatlichen Krankenhäuser sind meist unterfinanziert und in einem Zustand, der viel zu wünschen übrig lässt. Wohlhabende und Ausländer bevorzugen die privat gemanagten und technisch gut ausgestatteten Krankenhäuser. Medikamente und Behandlungskosten müssen von Patienten selbst bezahlt werden, Anzahlungen vor Beginn der Behandlung sind üblich. Nicht selten kommt es vor, dass schwerkranke Patienten buchstäblich vor den Krankenhaustoren sterben, weil sie eine solche Auflage nicht erfüllen können (GIZ 3.2109b).
In Manila wie in den anderen größeren Metropolen des Landes ist die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung durch private Krankenhäuser gut geregelt. In ländlichen Gebieten ist dies - inklusive Rettungswesen - in der Regel nicht der Fall. Medikamente sind in breiter Auswahl in den Apotheken erhältlich (AA 22.5.2019). Trotz der generellen Gesundheitsprobleme im Land, wie Unterernährung und Drogenabhängigkeit, kann die Qualität der medizinischen Versorgung durchaus als gut bezeichnet werden. Das trifft insbesondere auf die größeren Städte zu, obwohl auch deren Einrichtungen nicht immer über die modernste Technik verfügen. Besonders groß ist das Gefälle in ländlichen Regionen. Hier sind die Einrichtungen oft veraltet und ernste Krankheiten können nicht behandelt werden. Ganz anders sieht es in den großen Städten wie beispielsweise in Manila aus, wo mit dem St. Luke's Medical Center, Medical City, Makati Medical Center und Asian Hospital einige der besten Krankenhäuser der Philippinen zu finden sind. Auf den Philippinen gibt es sowohl öffentliche oder staatliche Krankenhäuser als auch privat geführte Kliniken. Der wesentliche Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern besteht darin, dass die meisten öffentlichen Krankenhäuser anders als private Pflegeeinrichtungen oft nicht über die modernste Medizintechnik verfügen. Die meisten Einheimischen suchen jedoch die öffentlichen Krankenhäuser auf, einfach weil die Untersuchungen hier kostenlos durchgeführt werden. Große mit modernster Technik ausgestattete private Krankenhäuser findet man vor allem in den großen Städten des Landes. Im Gegensatz zu den öffentlichen Krankenhäusern sind sie jedoch, für philippinische Verhältnisse, recht teuer. Im Vergleich hierzu können in Krankenhäusern in den ländlichen Gebieten nur begrenzte Dienstleistungen oder Behandlungen angeboten werden. Viele Krankenhäuser in ländlichen Gebieten sind nur für die medizinische Grundversorgung eingerichtet. Bei wirklich komplizierten Erkrankungen oder Operationen empfiehlt es sich, entweder ein Krankenhaus in Manila oder sogar im Ausland aufzusuchen (TA 11.2.2015).
Im Laufe der Jahre wurde auch auf den Philippinen einiges dafür getan, das Gesundheitssystem in seiner Gesamtheit zu verbessern. Erreicht der Standard einiger Krankenhäuser in den Großstädten durchaus westliches Niveau, so ist in den Provinzen die Behandlung von schwereren Leiden nicht immer gewährleistet. Heute erhalten die meisten Filipinos wesentlich bessere medizinische Leistungen als noch vor wenigen Jahren und von der philippinischen Regierung wurden zahlreiche Programme aufgelegt, die auch dem ärmeren Teil der Bevölkerung die notwendige medizinische Versorgung ermöglichen. So wurde von der Regierung eine erschwingliche Krankenversicherung, die "Phil Health" ins Leben gerufen, die allen philippinischen Bürgern offen steht und eine medizinische Grundversorgung in einem staatlichen Krankenhaus sichert (TA 10.2.2015).
Über all die Jahre hinweg gibt es eine beklemmende Konstante: Sieben von zehn Filipinos sehen bis zu ihrem Tod keinen Arzt. Die meisten können sich das finanziell nicht leisten. Und die anderen greifen lieber auf ihre vertrauten "hilot", die als traditionelle Heiler (Faith Healers) meist großes Ansehen in den ländlichen Kommunen genießen, oder Alternative Healing-Techniken zurück. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die zutiefst gläubigen, religiösen, doch gleichzeitig auch abergläubischen Filipinos keinen Widerspruch darin sehen, unerklärliche (Krankheits-)Phänomene als von äußeren Medien, gar "kulam" (Hexenmacht) gesteuert zu betrachten (GIZ 3.2019b).
Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (22.5.2019): Philippinen, Reise- und Sicherheitshinweise,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinensicherheit/ 212492, Zugriff 22.5.2019 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019b): Philippinen, Gesellschaft, https://www.liportal.de/philippinen/gesellschaft/, Zugriff 24.5.2019 - TA - Thailand Aktuell (10.2.2015): Krankenversicherung auf den Philippinen, h
ttp://www.thailandaktuell.com/12364/krankenversicherung-auf-den-philippinen/ , Zugriff 24.5.2019 - TA - Thailand Aktuell (11.2.2015):
Gesundheitswesen auf den Philippinen, http://www.thailandaktuell.com/12378/gesundheitswesen-auf-den-philippinen/, Zugriff 24.5.2019
Rückkehr
Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen und ermöglicht Emigration, aber auch Rückkehr. Diese Rechte werden im Allgemein von der Regierung respektiert. Der Staat arbeitet mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Binnenvertriebene, Flüchtlinge, rückkehrende Flüchtlinge, Staatenlose und andere Betroffenen zu schützen und zu unterstützen (USDOS 13.3.2019).
Quellen: - USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Philippines, https://www.ecoi.net/en/document/2004259.html, Zugriff 22.5.2019
2. Beweiswürdigung:
Der Verfahrensgang und die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus dem unbestrittenen Akteninhalt des vorgelegten Verwaltungsakts des Bundesamtes sowie des Gerichtsaktes des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere aus der mündlichen Verhandlung am 30. 9. 2019.
Die Feststellungen zur Herkunft sowie zur Schulbildung und Berufstätigkeit der Beschwerdeführerin in der Heimat resultieren aus ihren diesbezüglich plausiblen und im ganzen Verfahren gleichbleibenden Angaben.
Die Feststellungen zur Integration sowie den familiären Bindungen im Bundesgebiet basieren auf den vorgelegten Stellungnahmen und Urkunden sowie aus den im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht gemachten Angaben der Beschwerdeführerin.
Hinsichtlich des in das Verfahren eingeführten Dokumentationsmateriales besteht angesichts der Seriosität der Quellen und der Plausibilität ihrer Aussagen für das Bundesverwaltungsgericht kein Grund, an der Richtigkeit der Angaben zu zweifeln, sodass sie den Feststellungen zur Situation auf den Philippinen zugrunde gelegt werden konnten. Zudem wurde es dem rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführerin unter Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme vorgehalten und es wurde nicht widersprochen.
3. Rechtliche Beurteilung:
Zu Spruchpunkt A)
Der mit "Einreiseverbot" betitelte § 53 FPG lautet wie folgt:
"§ 53. (1) Mit einer Rückkehrentscheidung kann vom Bundesamt mit Bescheid ein Einreiseverbot erlassen werden. Das Einreiseverbot ist die Anweisung an den Drittstaatsangehörigen, für einen festgelegten Zeitraum nicht in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort nicht aufzuhalten.
(1a) (aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2013)
(2) Ein Einreiseverbot gemäß Abs. 1 ist, vorbehaltlich des Abs. 3, für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu erlassen. Bei der Bemessung der Dauer des Einreiseverbots hat das Bundesamt das bisherige Verhalten des Drittstaatsangehörigen mit einzubeziehen und zu berücksichtigen, inwieweit der Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet oder anderen in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen zuwiderläuft. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Drittstaatsangehörige
1. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), BGBl. Nr. 159, iVm § 26 Abs. 3 des Führerscheingesetzes (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, gemäß § 99 Abs. 1, 1 a, 1 b oder 2 StVO, gemäß § 37 Abs. 3 oder 4 FSG, gemäß § 366 Abs. 1 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194, in Bezug auf ein bewilligungspflichtiges, gebundenes Gewerbe, gemäß den §§ 81 oder 82 des SPG, gemäß den §§ 9 oder 14 iVm § 19 des Versammlungsgesetzes 1953, BGBl. Nr. 98, oder wegen einer Übertretung des Grenzkontrollgesetzes, des Meldegesetzes, des Gefahrengutbeförderungsgesetzes oder des Ausländerbeschäftigungsgesetzes rechtskräftig bestraft worden ist;
2. wegen einer Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von mindestens 1 000 Euro oder primären Freiheitsstrafe rechtskräftig bestraft wurde;
3. wegen einer Übertretung dieses Bundesgesetzes oder des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtskräftig bestraft worden ist, sofern es sich dabei nicht um eine in Abs. 3 genannte Übertretung handelt;
4. wegen vorsätzlich begangener Finanzvergehen oder wegen vorsätzlich begangener Zuwiderhandlungen gegen devisenrechtliche Vorschriften rechtskräftig best