RS OGH 2020/5/11 4R47/20y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.2020
beobachten
merken

Norm

ZPO §18 Abs2, ZPO §477 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Zurückweisungsantrag einer Partei betreffend die Streitbeitrittserklärung eines Dritten ist zwingend. Ein allfälliger Verzicht der Parteien auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist wirkungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2020:RI0100072

Im RIS seit

22.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten