Norm
ZPO §18 Abs2, ZPO §477 Abs1 Z4Rechtssatz
Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Zurückweisungsantrag einer Partei betreffend die Streitbeitrittserklärung eines Dritten ist zwingend. Ein allfälliger Verzicht der Parteien auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2020:RI0100072Im RIS seit
22.05.2020Zuletzt aktualisiert am
22.05.2020