RS Vfgh 2020/3/10 E492/2020

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Veröffentlicht am 10.03.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugerschöpfung
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung einer gegen den Bescheid eines Magistrates erhobenen Beschwerde mangels Zuständigkeit des VfGH

Rechtssatz

Weder Art144 B-VG - dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte - noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Bescheide auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen. Auch ein Fall des Art141 Abs1 litj B-VG liegt nicht vor.

Entscheidungstexte

  • E492/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.03.2020 E492/2020

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2020:E492.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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