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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine Familie irakischer Staatsangehöriger; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Minderjährigkeit zweier FamilienmitgliederRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gibt in seinem Erkenntnis zwar Länderberichte zur Situation von Kindern im Irak wieder, unterlässt es jedoch, sich konkret damit auseinander zu setzen, ob der zum Zeitpunkt der Entscheidung dreizehnjährigen Drittbeschwerdeführerin und dem zum Zeitpunkt der Entscheidung siebenjährigen Viertbeschwerdeführer im Fall einer Rückkehr eine Verletzung in ihren gemäß Art2 und Art3 EMRK gewährleisteten Rechten droht. Die Entscheidung des BVwG ist daher hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf die Dritt- und Viertbeschwerdeführer begründungslos ergangen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E3683.2019Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020