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34 MonopoleNorm
AVG §8Rechtssatz
Eine Dispositionsmöglichkeit in einem Verwaltungsverfahren über die Parteistellung kommt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen es das Gesetz den Parteien überlässt, die Tätigkeit einer Behörde in Anspruch zu nehmen (vgl. dazu sinngemäß VwGH 24.10.2000, 2000/05/0020). Dies ist im vorliegenden, von Amts wegen durchgeführten Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG nicht der Fall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L03Im RIS seit
19.05.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020