RS Vwgh 2020/2/21 Ra 2019/17/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
GSpG 1989 §53

Rechtssatz

Eine Dispositionsmöglichkeit in einem Verwaltungsverfahren über die Parteistellung kommt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen es das Gesetz den Parteien überlässt, die Tätigkeit einer Behörde in Anspruch zu nehmen (vgl. dazu sinngemäß VwGH 24.10.2000, 2000/05/0020). Dies ist im vorliegenden, von Amts wegen durchgeführten Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG nicht der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L03

Im RIS seit

19.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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