RS Vwgh 2020/2/21 Ra 2019/17/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
VwGVG 2014 §31

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035). Eine Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides an eine solche Person zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L02

Im RIS seit

19.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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