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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §35 Abs4 Z3Beachte
Rechtssatz
Nach der Judikatur des EGMR kann das familiäre Band zwischen Eltern und Kindern nur unter exzeptionellen Umständen zerreißen und es kommt sohin für die Frage, ob nicht mehr vom Bestehen familiärer Bindungen auszugehen ist, lediglich darauf an, ob tatsächlich jede Verbindung zwischen Eltern(teil) und Kind gelöst wurde (siehe dazu auch VfGH 24.11.2014, E 35/2014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180299.L05Im RIS seit
07.09.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021