RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2019/18/0299

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Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35 Abs4 Z3
BFA-VG 2014 §9 Abs2
MRK Art8

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/18/0316
Ra 2019/18/0317
Ra 2019/18/0318

Rechtssatz

Nach der Judikatur des EGMR kann das familiäre Band zwischen Eltern und Kindern nur unter exzeptionellen Umständen zerreißen und es kommt sohin für die Frage, ob nicht mehr vom Bestehen familiärer Bindungen auszugehen ist, lediglich darauf an, ob tatsächlich jede Verbindung zwischen Eltern(teil) und Kind gelöst wurde (siehe dazu auch VfGH 24.11.2014, E 35/2014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180299.L05

Im RIS seit

07.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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