RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2019/18/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §34
AsylG 2005 §35
AsylG 2005 §35 Abs4

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/18/0316
Ra 2019/18/0317
Ra 2019/18/0318

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0124 E 9. Jänner 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Dem BVwG steht es offen, die Einschätzung des BFA über die Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an den Antragsteller auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (VwGH 1.3.2016, Ro 2015/18/0002 bis 0007). Gegenstand der Überprüfung durch das BVwG ist, ob die Prognose des BFA hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an die Antragsteller im Rahmen eines (späteren) Familienverfahrens nach § 34 AsylG 2005 zutreffend erfolgt ist und die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 AsylG 2005 erfüllt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180299.L01

Im RIS seit

07.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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