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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §34Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0124 E 9. Jänner 2020 RS 3Stammrechtssatz
Dem BVwG steht es offen, die Einschätzung des BFA über die Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an den Antragsteller auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (VwGH 1.3.2016, Ro 2015/18/0002 bis 0007). Gegenstand der Überprüfung durch das BVwG ist, ob die Prognose des BFA hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an die Antragsteller im Rahmen eines (späteren) Familienverfahrens nach § 34 AsylG 2005 zutreffend erfolgt ist und die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 AsylG 2005 erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180299.L01Im RIS seit
07.09.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021