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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4Rechtssatz
Ist das Erkenntnis - ungeachtet der zunächst erfolgten Zustellung einer mangelhaften, aber berichtigungsfähigen Ausfertigung - rechtlich in Existenz getreten, so ist auf jene Rechtsprechung hinzuweisen, wonach der VwGH ein in Revision gezogenes Erkenntnis des VwG auch schon vor seiner Berichtigung bereits in der entsprechend richtigen Fassung zu lesen hat (vgl. etwa VwGH 16.10.2019, Ra 2019/07/0095, mwN). Nichts anderes hat für jenen Fall zu gelten, in dem (lediglich) die Ausfertigung zu berichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200435.L04Im RIS seit
19.05.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020