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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4Rechtssatz
Ist eine Berichtigung der Ausfertigung nicht zulässig, liegt eine der Anfechtung zugängliche Entscheidung des VwG nicht vor (vgl. VwGH 12.12.2012, 2012/18/0157, mwN). Ist aber ein Erkenntnis eines VwG nicht rechtswirksam erlassen worden, hat eine dagegen erhobene Revision gemäß § 34 Abs. 1 VwGG der Zurückweisung mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zu verfallen (vgl. VwGH 24.10.2017, Ra 2016/06/0002, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200435.L03Im RIS seit
19.05.2020Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020