RS Vwgh 2020/3/27 Ra 2019/20/0435

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Veröffentlicht am 27.03.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Ist eine Berichtigung der Ausfertigung nicht zulässig, liegt eine der Anfechtung zugängliche Entscheidung des VwG nicht vor (vgl. VwGH 12.12.2012, 2012/18/0157, mwN). Ist aber ein Erkenntnis eines VwG nicht rechtswirksam erlassen worden, hat eine dagegen erhobene Revision gemäß § 34 Abs. 1 VwGG der Zurückweisung mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zu verfallen (vgl. VwGH 24.10.2017, Ra 2016/06/0002, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200435.L03

Im RIS seit

19.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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