RS Vwgh 2020/3/31 Ra 2019/09/0155

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Veröffentlicht am 31.03.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG SaisonarbeitskräfteV 2019 §2
AuslBG §5
VwGG §42 Abs1

Rechtssatz

Eine Beschäftigungsbewilligung für eine Saisonarbeitskraft kann nur jenem Arbeitgeber erteilt werden, der diesem Wirtschaftszweig angehört (vgl. VwGH 15.9.2004, 2001/09/0189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090155.L02

Im RIS seit

19.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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