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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Feststellung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes betreffend den (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz eines afghanischen Staatsangehörigen; mangelnde Aktualität der herangezogenen LänderberichteRechtssatz
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) begründend ausführt, dass "[a]uch die für den Beschwerdeführer maßgebliche Ländersituation [...] seit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.10.2017 im Wesentlichen unverändert geblieben [ist]", ist auf die Rsp des VfGH hinzuweisen, dass die im Asylverfahren herangezogenen Länderberichte hinreichend aktuell sein müssen. Der Beschwerdeführer stellte den zweiten Antrag auf internationalen Schutz im Jänner 2019. Sein erster Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 11.10.2017 rechtskräftig abgewiesen.
Zum Zeitpunkt der nunmehr angefochtenen Entscheidung des BVwG standen zur Beurteilung der Frage, ob sich die Lage im Herkunftsstaat nach der Entscheidung des BVwG im Oktober 2017 über den ersten Asylantrag des Beschwerdeführers maßgeblich änderte, aktuellere Länderberichte zur Verfügung, als das BVwG seiner Entscheidung zugrunde legt (insbesondere UNHCR, Richtlinie zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylschutzsuchender).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E1563.2019Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020